Der Arzt argumentiert, er wolle seine Praxis geschützt haben. Foto: Ole Spata/dpa/Ole Spata

Weil ein Hausarzt in Niedersachsen sich weigert, gegen Corona Ungeimpfte zu behandeln, wird er mit Beleidigungen und Drohungen überzogen. Die Kassenärztliche Vereinigung prüft, ob er gegen Vorschriften verstößt.

Berlin - Manche finden seine Entscheidung super – andere fordern, dass er die Zulassung verliert und setzen ihn mit dem Nazi-Arzt Josef Mengele gleich: Dass der Hausarzt Florian Balkau aus Wallenhorst in Niedersachsen Ungeimpfte nicht behandeln will, löst eine heftige Debatte aus. Nun prüft die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsens (KVN), ob er gegen Vorschriften verstößt.

 

Beschimpfungen und Morddrohungen

Er wolle „das Wartezimmer und die Räumlichkeiten hier einfach geschützt haben für meine besonders sensible Klientel“, meint Balkau, der auch als Palliativmediziner tätig ist. Es gehe nicht darum, Impfskeptiker zu überrumpeln „Ich stehe nie mit der Spritze da und sage: Die kriegst du jetzt oder weg – basta.“ Balkau meint, dass er gerne mit Patienten spreche, die sich in puncto Covid-19-Impfung unsicher seien. Aber wenn jemand sie keinesfalls wolle, könne kein Vertrauensverhältnis entstehen. Das aber brauche es – auch ganz unabhängig von Corona -, damit er Kranke behandeln könne.

Für seine Haltung ist Balkau nun üblen Beschimpfungen ausgesetzt, was wiederum die KVN auf den Plan ruft: „Man kann die Haltung von Dr. Balkau kritisieren. Aber die Beschimpfungen und Gewaltandrohungen , denen der Kollege und sein Praxispersonal ausgesetzt sind, sind entsetzlich und abstoßend“, betont Jörg Berling, Chef der KVN.

Die Polizei schützt Wohnhaus und Praxis

Balkau hat sich an Polizei und Staatsanwaltschaft gewandt, sein Wohnhaus und seine Praxis werden von der Polizei geschützt. „Aber ich bin nicht bereit einzuknicken. Und, ja, ich würde wieder für die richtige Sache einstehen – auch wenn ich einen hohen Preis dafür zahlen muss.“

Die Frage ist, ob die „richtige Sache“ auch rechtens ist. Das will nun die KVN prüfen. Und das dürfte ihren Juristen einiges Kopfzerbrechen bereiten. Ginge es nur um Notfälle, wäre es eindeutig: Die muss ein Kassenarzt versorgen. Und Balkau betont, dass er das auch bei Ungeimpfen mache. Einfach wäre es auch, wenn ein Patient es dem Arzt unzumutbar macht, ihn zu behandeln – etwa, weil er in der Praxis randaliert oder das Personal belästigt. Darum allerdings geht es im Fall von Balkau gar nicht. Völlig klar ist , dass es unzulässig wäre, wenn ein Arzt ein Schild anbringen würde auf dem steht: „Ich behandele keine Ungeimpften“ oder „Coronaleugner raus“. Doch auch davon kann bei Balkau keine Rede sein.

Rechtlich steht der Fall bisher einzigartig da

Die KVN muss also auslegen, was im Gesetz steht. Die Zulassung als Kassenarzt bewirkt, dass ein Kassenarzt „zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (…) berechtigt und verpflichtet ist.“ Folgt aus dieser Pflicht, dass ein Arzt behandeln muss – auch wenn er kein Vertrauensverhältnis zu einem Patienten hat, weil der sich nicht impfen lassen will? Dazu gibt es bisher keine Urteile, wie die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württembergs (KVBW) erklärt. Dafür liefen die Covid-19-Impfungen noch nicht lange genug. Die KVN betritt juristisches Neuland. Das kann dauern, meint Detlef Haffke von der KVN. Denn zunächst wolle man beide Seiten anhören – Balkau sowie die Patientin Christina W., die sich nicht impfen lassen will – und die Balkau deshalb nicht mehr behandelt.