Der wegen Totschlags verurteilten Angeklagten droht  nun die Verurteilung wegen Mordes.

Karlsruhe - Das Urteil im Nürnberger „Jessica-Prozess“ hat keinen Bestand. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob am Dienstag die Verurteilung der Angeklagten wegen Totschlags auf. Ihr droht nun in einem neuen Verfahren die Verurteilung wegen Mordes. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte im Juli 2010 die heute 29-jährige Frau wegen Tötung ihrer einstigen Schulfreundin Jessica P. zu 14 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte ihr Opfer im Juni 2008 mit mehr als 40 Stichen getötet hatte. Sie wurde jedoch nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags, Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt. Die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hatte nun Erfolg.