Am Dienstag hat der Mordprozess begonnen. Foto: dpa

Am Dienstag hat vor dem Landgericht Stuttgart der Prozess gegen eine Chinesin begonnen. Die 59-jährige Frau soll im Juni dieses Jahres ihren 67-jährigen Lebensgefährten in dessen Haus in Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) mit einer Spätzlespresse erschlagen haben. Es heißt, die Beschuldigte sei psychisch krank.

Am Dienstag hat vor dem Landgericht Stuttgart der Prozess gegen eine Chinesin begonnen. Die 59-jährige Frau soll im Juni dieses Jahres ihren 67-jährigen Lebensgefährten in dessen Haus in Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) mit einer Spätzlespresse erschlagen haben. Es heißt, die Beschuldigte sei psychisch krank.

Stuttgart/Weinstadt - Die Frau, die ihren 67 Jahre alten Lebenspartner im Juni dieses Jahres in dessen Haus in Weinstadt-Beutelsbach mit einer Spätzlespresse getötet haben soll, hat am Dienstag vor Gericht für eine Überraschung gesorgt. Sie sei nicht, wie bisher angenommen, 20 Jahre jünger als das Opfer. Sie habe 14 Jahre lang unter einer falschen Identität in Deutschland gelebt, so die Frau zu Beginn des Prozesses am Dienstag.

Staatsanwältin Eva Hanss umreißt das blutige Tatgeschehen vom 11. Juni, ohne für Klarheit sorgen zu können. Der 67-Jährige habe mittags bäuchlings auf der Schlafcouch gedöst, als die Beschuldigte ihm mit einer 850 Gramm schweren, gusseisernen Spätzlespresse gegen die rechte Schläfe geschlagen habe. Der Mann wachte auf und versuchte sich mit dem linken Arm zu schützen. Diesen Widerstand habe die Frau durch fünf Schläge auf die Hand gebrochen, ehe sie dem Opfer weitere 19 Schläge auf den Kopf versetzt habe. Der 67-Jährige starb an massiven Kopfverletzungen.

Einer seiner beiden Söhne – sie treten im Prozess als Nebenkläger auf – fand den Toten am selben Nachmittag. Die Frau saß blutverschmiert neben der Leiche.

Falsches Alter angegeben

Über das Motiv für diesen Gewaltexzess wird gerätselt. Eifersucht? „Meine Mandantin macht vorerst zur Sache keine Angaben“, blockt Verteidigerin Martina Kohler ab. Die Beschuldigte, die nach dem Willen der Anklägerin dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden soll, räumt aber, was ihre Person betrifft, mit einigen Lügen ihrerseits auf. Sie habe bei ihrem ersten Asylantrag 1999 einen falschen Namen und ein falsches Geburtsdatum angegeben. Tatsächlich sei sie 59 und nicht 47 Jahre alt. Auch stamme sie aus China, nicht aus Nordkorea, so die zierliche Frau mit Pagenschnitt. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, sie hat eine Duldung.

In China sei sie verheiratet und habe eine Tochter. Auf die Frage, warum sie nach Deutschland gekommen sei, gibt die Frau keine Antwort. In Stuttgart und im Remstal habe sie in verschiedenen Asiarestaurants und Sushi-Lokalen gearbeitet. 2005 habe sie schließlich das spätere Opfer zufällig in der S-Bahn kennengelernt. „Er hat mir seine Visitenkarte gegeben.“ Sie nahm Kontakt auf, man kam sich näher, seit 2006 hätten die beiden eine Liebesbeziehung gehabt. „Eine gute Beziehung, bis zuletzt“, lässt sie übersetzen. Allerdings habe sie nur einen Monat bei dem 67-Jährigen gelebt. Zuvor habe sie immer eine kleine Wohnung gehabt, die der Mann bezahlt habe.

In den letzten Monaten, so die Beschuldigte, hätten ihr mehrere Personen geraten, sie solle psychiatrische Hilfe suchen. Wer die Personen waren, will sie nicht sagen. Auch über ihre Ängste gibt sie keine Auskunft. Es ist ihr nur zu entlocken, dass sie sich verfolgt gefühlt habe. Was sie dazu bracht hat, ihrem Lebensgefährten den Schädel einzuschlagen, bleibt im Dunkeln.

Ehe der Rechtsmediziner über die schlimmen Verletzungen des Opfers zu referieren beginnt, verlassen die Angehörigen des Toten den Saal. Das wollen sie sich nicht antun. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.