Das Gericht muss erneut über die Sicherungsverwahrung des Täters entscheiden. (Symbolbild) Foto: Deckert

Freiburger Richter müssen erneut über Sicherungsverwahrung für verurteilten Mörder entscheiden.

Freiburg - Drei Jahre nach dem Sexualmord an einer 27 Jahre alten Joggerin in Endingen bei Freiburg hat die deutsche Justiz den Fall noch nicht abgeschlossen. Eine vor knapp einem Jahr vom Bundesgerichtshof (BGH) angeordnete erneute Verhandlung vor dem Landgericht Freiburg zur Frage der vorgesehenen Sicherungsverwahrung für den verurteilen Mörder hat es bislang nicht gegeben, sagte ein Sprecher des Gerichts in Freiburg der Deutschen Presse-Agentur. Dieses Jahr werde sie nicht mehr stattfinden. Bis zu einer Entscheidung ruht laut Justiz die von Österreich beantragte Auslieferung des Mannes. Er bleibe vorerst in deutscher Haft.

Familienvater gesteht zweiten Mord

Das Freiburger Landgericht hat den damals 40 Jahre alten Fernfahrer aus Rumänien im Dezember 2017 wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hatte gestanden, die 27-Jährige am 6. November 2016 in einem Wald in den Weinbergen von Endingen vergewaltigt und getötet zu haben. Die Frau war an dem Sonntagmittag alleine joggen, als sie Opfer des Verbrechens wurde.

Der verheiratete Familienvater ist laut Justiz ein mutmaßlicher Doppelmörder. Ihm wird auch der Mord an einer französischen Austauschstudentin im Januar 2014 im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein zur Last gelegt. An beiden Tatorten waren Spuren von ihm gefunden worden, beide Taten ähneln sich. Die 20 Jahre alte Französin aus Lyon war am Ufer des Flusses Inn mit einer Eisenstange erschlagen worden. Die Tat konnte lange nicht aufgeklärt werden. Den Mord in Tirol hat der Lkw-Fahrer Gerichtsangaben zufolge im Gespräch mit einem psychiatrischen Gutachter eingeräumt.

Österreich hat Auslieferung beantragt

Österreich hat wegen des Falles die Auslieferung des Mannes beantragt, die Staatsanwaltschaft hat am Landesgericht Innsbruck Anklage erhoben. Dort soll es zum Prozess kommen. Doch nach dem Freiburger Urteil legte der Mann Revision ein. Der BGH in Karlsruhe entschied im November vergangenen Jahres und erklärte die lebenslange Haftstrafe sowie "die besondere Schwere der Schuld", die das Freiburger Gericht festgestellt hatte, für rechtmäßig. Über die vorbehaltlich angeordnete Sicherungsverwahrung muss das Landgericht allerdings neu verhandeln und entscheiden. Die Begründung des Landgerichts zur Frage der Sicherungsverwahrung sei nicht ausreichend, so der BGH. Der Fall ging damit zurück nach Freiburg.

Zu einer erneuten Verhandlung dort ist es bislang nicht gekommen, wie der Gerichtssprecher bestätigte. Wegen des Ende Juni begonnenen und großangelegten Prozesses zur Freiburger Gruppenvergewaltigung mit elf Angeklagten sei die zuständige Kammer des Gerichts voraussichtlich bis ins Frühjahr des nächsten Jahres ausgelastet. Der Fall Endingen werde erst danach verhandelt. Ein Termin vorher sei ausgeschlossen.

Bis zu einer erneuten Verhandlung und Entscheidung ist das Freiburger Urteil nicht in vollem Umfang rechtskräftig. Daher ruht vorerst das Auslieferungsverfahren. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden, dass der Fernfahrer in Auslieferungshaft kommen soll. Wegen des noch offenen Verfahrens in Freiburg werde es jedoch vorerst keine Auslieferung geben, sagte ein Sprecher des OLG. Es werde voraussichtlich der Prozess in Freiburg abgewartet. Einen konkreten Zeitplan gebe es vorerst nicht.

Vorzeitige Entlassung nahezu ausgeschlossen

Die Justizbehörden in Österreich müssen demnach warten, bis der Fall in Deutschland abgeschlossen ist und der Mann ausgeliefert wird. Die Staatsanwaltschaft habe Anklage erhoben, weil die Ermittlungen beendet seien, sagte ein Sprecher. Doch so lange der Angeklagte in Deutschland sei, könne in Österreich kein Prozess geplant werden. Zeitdruck gebe es aus juristischer Sicht nicht: Mord verjähre nicht. Eine vorzeitige Freilassung des Mannes nach 15 Jahren aus deutscher Haft ist den Angaben zufolge nahezu ausgeschlossen, da der BGH "die besondere Schwere der Schuld" bestätigt hat.

Kommt es in Österreich zu einem Urteil, würde diese Entscheidung rechtlich als Zusatzstrafe gelten, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Das Gericht könnte sich, wenn der Mann verurteilt werde, dem deutschen Richterspruch anschließen. Addiert werden könnten lebenslange Haftstrafen nicht. Wo der Mann nach zwei Verurteilungen seine Haftstrafe absitzen muss, sei bis dahin offen. Dies würden die Behörden beider Länder gemeinsam entscheiden.