Der 34-jährige Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. (Archivbild) Foto: dpa/Uli Deck

Im Baden-Badener Mordprozess ist der Angeklagte am Dienstag wegen Mordes und Störung der Totenruhe verurteilt worden. Der Mann hatte ein sechsjähriges Mädchen getötet und sich an der Leiche vergangen.

Am Dienstag ist im Baden-Badener Mordprozess das Urteil gefallen. Der Angeklagte ist nach dem Mord einer Sechsjährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht stellte außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige das Mädchen in der Nacht zum 19. Dezember vergangenen Jahres mit einem Messer getötet und sich an der Leiche vergangen hat. Die Sechsjährige hatte bei seinem Sohn übernachtet - sie war seine Spielplatzfreundin.

Der gelernte Straßenbauer wurde wegen Mordes und Störung der Totenruhe verurteilt. Der nicht vorbestrafte Mann hatte nach dem Verbrechen ein Feuer gelegt, um die Tat zu vertuschen - obwohl vier Verwandte im Haus schliefen, darunter sein Sohn.