Ein 43-Jähriger muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Offenburg verantworten: Er soll im Februar eine 37-jährige Psychotherapeutin brutal getötet haben.
„Wir hätten keinen glücklicheren Morgen haben können“, beschrieb der Ehemann des Opfers beim Prozessauftakt den Start des 11. Februar. Die schwangere 37-jährige Deutsch-Französin hatte bei einem Arzttermin erfahren, dass ihr Baby kerngesund war.
Zudem hatten die im Großraum Straßburg wohnende Psychotherapeutin und ihr Mann die Zusage für den Kauf einer Wohnung erhalten – mit ausreichend Platz für ihre bald zwei Kinder.
Am Ende des Tages, der voller Vorfreude auf die gemeinsame Zukunft begann, stand der 34-Jährige vor den Trümmern eines von ihm bis dahin als überglücklich beschriebenen Lebens. Völlig unvermittelt war er Witwer und alleinerziehender Vater einer kleinen Tochter.
Angeklagter schweigt beim Prozessauftakt
Verantwortlich soll ein ehemaliger Patient seiner Frau sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-Jährigen vor, seiner vormaligen Psychotherapeutin am Abend des 11. Februar im Hinterhof einer Offenburger Praxis aufgelauert zu haben. Er soll sie für seine „unbefriedigende Lebenssituation“ verantwortlich gemacht haben, verlas Staatsanwalt Heiko Baumert – der 43-Jährige habe sich rächen wollen.
Als das Opfer die Praxis verließ, sei der Angeklagte an die 37-Jährige herangetreten und habe mit einem Messer auf sie eingestochen. Die Frau starb am Tatort am massiven Blutverlust. 38 einzelne Hieb- und Stichwunden seien festzustellen gewesen. „Der Angeklagte wird beschuldigt, einen Menschen aus heimtückischen und niedrigen Beweggründen getötet zu haben“, so Baumert, die Anklage laute auf Mord.
Der so Beschuldigte äußerte sich weder zu seiner Person, noch zu den Vorwürfen. Auch zu seinen Motiven schwieg er. Dafür sprachen die Nebenkläger – Ehemann, Eltern und ein Bruder des Opfers. Sie schilderten teils unter Tränen schier nicht zu fassendes Leid über den Verlust der Tochter, Ehefrau und Schwester.
Ihre Angehörigen zeichneten aber auch das Bild einer warmherzigen, liebevollen und vertrauenswürdigen Frau und professionellen Psychotherapeutin. Sie sprachen von harmonischen und engen Beziehungen und von großem Glück.
37-Jährige hatte Angst vor ehemaligem Patienten
Allesamt berichteten jedoch auch von einem „schwierigen Patienten“, mit dem die 37-jährige sich bereits 2021 konfrontiert sah, als sie in der Offenburger Psychiatrie an der Lindenhöhe arbeitete: „Sie hatte Angst. Für sie gehörte diese Person nicht in ihre offene Abteilung“, schilderte ihr Ehemann. Sie habe den 43-Jährigen, der in Frankreich eine lange Haftstrafe wegen eines Tötungsdelikts verbüßt hatte, für gefährlich und manipulativ gehalten.
Nach einem enttäuschend verlaufenden Gespräch mit ihrem Vorgesetzten habe sie entschieden, den Mann nicht weiter behandeln zu können. Später wechselte sie in die Offenburger Praxis für Psychotherapie.
Dort suchten sie im Dezember 2023 Polizisten auf, informierten sie über Morddrohungen eines Ex-Patienten. „Es waren Tage voller Angst“, erinnerte sich ihr Mann. Man entfernte ihren Namen von der Webseite der Praxis und vom Türschild. Irgendwann sei das Leben weitergegangen: Er und seine Frau nahmen die Familienplanung wieder auf – Ende 2024 sei sie erneut schwanger geworden. „Wir hatten eine leuchtende Zukunft vor uns“, erklärte der 34-Jährige.
„Ich liebe dich“, waren die letzte Worte an seine Frau
Dann brach der Horror des 11. Februar über seine Familie herein. Unmittelbar vor der Tat habe er noch mit seiner Frau telefoniert: Sie müsse noch etwas abschließen und mache sich dann auf den Heimweg.
„Ich liebe dich“, seien die letzten Worte an seine Frau gewesen. Dann beendete er das Gespräch in der Erwartung ihrer schnellen Heimkehr – wozu es nicht mehr kam. Eigentlich hätte er bald zum zweiten Mal Vater werden sollen, berichtete er nun, 28. Juli sei der errechnete Geburtstermin gewesen – der Hochzeitstag der beiden.
Der Angeklagte lauschte den emotionalen Schilderungen äußerlich unbewegt. Zunächst hatte er seine weiße Kapuze tief ins Gesicht gezogen. Der 43-Jährige sitzt seit seiner Verhaftung am 12. Februar in U-Haft. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.
Das Schwurgericht hat für die Hauptverhandlung bis zum 26. August insgesamt sechs Sitzungstage angesetzt – der nächste ist der 30. Juli.
Strenge Kontrollen
Das Interesse am Prozessauftakt war groß: Medienvertreter aus Deutschland und Frankreich wollten den ersten Verhandlungstag mitverfolgen. Aufgrund vom Landgericht angesetzter strenger Einlasskontrollen verzögerte sich der Beginn der Verhandlung am Dienstagmorgen.