Beim Prozessauftakt im Jahr 2020 versteckt sich der Angeklagte hinter einem Aktendeckel. Foto: dpa/Miriam Steinruecken

Ein bekannter Unternehmer aus Horb liegt tot in seinem Haus. Schnell nimmt die Polizei zwei Männer fest. Doch welcher von beiden es war, kann das Gericht in einem ersten Verfahren nicht klären. Im Revisionsprozess gibt es nun aber ein eindeutiges Urteil.

Jetzt also doch: In einem umfangreichen Revisionsprozess hat das Rottweiler Landgericht einen heute 31-jährigen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Syrer soll einen 57-jährigen Geschäftsmann im November 2018 in dessen Haus im Horber Ortsteil Nordstetten (Kreis Freudenstadt) getötet haben. Ein 36-jähriger Landsmann muss wegen räuberischer Erpressung und unterlassener Hilfeleistung für acht Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Er habe untätig zugesehen, wie der 31-Jährige den Geschäftsmann zwei Minuten lang gewürgt habe. Bei dem als Raub geplanten Verbrechen hatten die Männer gerade mal 3000 Euro erbeutet.

 

Der Wiederholungsprozess war nötig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein erstes Urteil kassiert und den Fall zurück an eine andere Kammer des Landgerichts verwiesen hatte. Im ersten Verfahren hatte das Gericht nicht klären können, welcher der beiden Männer tatsächlich Hand an das Opfer gelegt hatte. Es entschied im Zweifel für die Angeklagten und verurteilte sie lediglich wegen räuberischer Erpressung zu sechs beziehungsweise viereinhalb Jahren.

Viel Aufwand, wenig Neues

Entsprechend aufwendig gestaltete sich der Revisionsprozess. Fast ein Jahr wurde verhandelt, immer wieder hemmten Corona-Infektionen den Fortgang, vergeblich wurde die Vorladung eines Zeugen aus Großbritannien betrieben, zudem wurden zwei weitere Gutachten zur genauen Todeszeitermittlung in Auftrag gegeben. Sie erbrachten tatsächlich eine kleine Korrektur im Zeitablauf. Dies sei aber letztlich nicht entscheidend gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.

So war es vor allem eine andere Würdigung der bereits im ersten Verfahren vorliegenden Beweise, die nun eine Verurteilung wegen Mordes möglich machte. Beim Tatablauf stützte sich das Gericht im Wesentlichen auf die Aussagen des zweiten Angeklagten, die dieser kurz nach seiner Festnahme bei der Polizei gemacht hatte. „Ohne diese Angaben hätten wir den anderen nicht so verurteilen können“, sagte der Richter. Im Gegensatz zu späteren Aussagen im Verfahren seien sie glaubhaft und ließen sich auch mit anderen Beweisen wie den Mobilfunk- und Routerdaten in Einklang bringen. Der Hauptangeklagte hatte sich nicht geäußert.

Täter und Opfer gehen noch auf den Friedhof

„Es handelt sich um einen Verdeckungsmord“, sagte der Richter. Demnach habe der Hauptangeklagte befürchtet, von seinem Opfer im Haus während des Raubes gesehen und erkannt worden zu sein. Tatsächlich kannten sich die beiden aus der Flüchtlingshilfe. Der 31-Jährige, der in Damaskus Mathematik studiert hat, galt als leuchtendes Beispiel einer gelingenden Integration. Der Unternehmer war sein großzügiger Mentor. Sogar seinen Sportwagen soll er ihm hin und wieder geliehen haben. In den Wochen vor der Tat litt der 31-Jährige aber wohl unter Geldnot. Auf zwei Bittmails soll der Geschäftsmann nicht reagiert haben. Das Verhältnis war aber deshalb offenbar nicht nachhaltig gestört. An Allerheiligen, zwei Tage vor der Tat, begleitete der Angeklagte den Mann noch auf den Friedhof.

Zu diesem Zeitpunkt hatte er aber offenbar längst die Weichen für die Tat gestellt. Mehrere Männer sprach er an, um sie als Komplizen zu werben. Er wisse, „wo man viele Süßigkeiten essen könne“, soll er gesagt haben. Er brauche jemanden mit einem starken Herzen. Ein Bekannter vermittelte ihm schließlich den Kontakt zu dem Mitangeklagten, der in Ludwigsburg in einer Gemeinschaftsunterkunft lebte. Bei einem Treffen am Stuttgarter Hauptbahnhof sollen dann die ersten Details besprochen worden sein.

Wollte der Angeklagte Spuren verwischen?

Eigentlich sollte sich der Komplize alleine in das Haus des Geschäftsmannes schleichen. Doch nach einem kurzen Telefonat folgte der 31-Jährige doch ins Haus. Warum, ist unklar. Auffällig sei allerdings das Verhalten des Hauptangeklagten nach der Tat gewesen. Unter einem Vorwand habe er sich von einem Bekannten zum Haus des Geschäftsmannes bringen lassen. Als man dort die Leiche entdeckte, habe er diese noch einmal am Hals angefasst. „Er hat damit Spuren verwischen wollen“, sagte der Richter. Allerdings konnten ohnehin keine Druckspuren mehr zugeordnet werden.

Der Rechtsanwalt Hans Regenbogen, der eine Schwester des Opfers als Nebenkläger vertrat, begrüßte das Urteil. Es sei für die Familie wichtig, dass der Haupttäter seine verdiente Strafe bekomme. Allerdings ist das noch nicht sicher. „Wir sind von der Täterschaft unseres Mandanten nicht überzeugt“, sagte der Pflichtverteidiger Alexander Kubik. Es geht wohl erneut vor den BGH.