Kerzen, Blumen und Stofftiere erinnern an die ermordete Corinna. Foto: dpa

Für die Richter gab es keinen Zweifel, dass der Mann das Kind missbraucht und getötet hat.

Leipzig - Der Mörder der neunjährigen Corinna aus dem sächsischen Eilenburg muss lebenslang in Haft. Das hat das Landgericht Leipzig am Mittwoch entschieden.

Für die Richter gab es keinen Zweifel, dass der 39-Jährige das Mädchen im vorigen Sommer auf sein Gartengrundstück gelockt, dort in einem Bauwagen missbraucht und getötet hat. Corinnas Leiche warf er in einen Nebenarm des Flusses Mulde, ihre Kleidung und ihre Puppe verbrannte er. Der arbeitslose Alkoholiker hatte die Tat im Prozess gestanden. Das Landgericht stellte auch die besondere schwere Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Der 39-Jährige habe bei seiner Tat eine erhebliche Kaltblütigkeit an den Tag gelegt, hieß es zur Begründung des Urteils. "Die Gewalteinwirkung und damit auch das Maß der Schuld gehen über das normale Maß hinaus", sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Auch die Verteidigung hatte für lebenslange Haft plädiert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld jedoch abgelehnt.