Die nächsten beiden Montagsdemos werden nicht am Bahnhof stattfinden. Foto: dpa

Die nächsten beiden Montagsdemos finden nicht vor dem Hauptbahnhof statt, das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden. Die Stadt hatte den S-21-Gegnern als Alternative die Lautenschlagerstraße angeboten, diese hatten das Angebot jedoch abgelehnt.

Die nächsten beiden Montagsdemos finden nicht vor dem Hauptbahnhof statt, das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden. Die Stadt hatte den S-21-Gegnern als Alternative die Lautenschlagerstraße angeboten, diese hatten das Angebot jedoch abgelehnt.

Stuttgart - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entscheiden, dass die Verlegung der montäglichen Stuttgart-21-Demos rechtmäßig ist. Dies teilte das Gericht in Mannheim am Donnerstag in einer Presseerklärung mit.

Am nächsten und am übernächsten Montag dürfen die Demonstrationen gegen Stuttgart 21 nicht auf dem Arnulf-Klett-Platz stattfinden. Die Stadt Stuttgart dürfe, so die Richter weiter, wegen erheblicher Verkehrsbeeinträchtigungen die Nutzung des Arnulf-Klett-Platzes für die Versammlungen am 16. und 23. Dezember 2013 untersagen und den Veranstaltern als Alternativstandort für die Auftaktkundgebung die Lautenschlagerstraße zuweisen.

Ordnungsbürgermeister Schairer begrüßte die Entscheidung der Mannheimer Richter und sagte: „Ich bin froh, dass der City-Ring um den Hauptbahnhof für die montäglichen Demonstrationen wegen der unzumutbaren Belastung für die Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung steht.“

Die Stadt hatte bereits den Markplatz als Wunschort für die Versammlung genannt, dieser ist jedoch bis zum 23. Dezember durch den Weihnachtsmarkt besetzt. Sind die Buden erst einmal abgebaut, könnte die Montagsdemo auf dem Platz vor dem Rathaus stattfinden.

Die Verwaltungsrichter in der Landeshauptstadt hatten einem Eilantrag der Stuttgart-21-Gegner gegen die Verlegung der Demonstration in die Lautenschlagerstraße in der Innenstadt wegen rechtlicher Zweifel stattgegeben. Der VGH änderte den erstinstanzlichen Beschluss ab und lehnte den Eilantrag der S21-Gegner ab.