Am Montag wurden die Rasengittersteine entfernt. Das Tor dahinter ist künftig nicht mehr nutzbar. Foto: Thomas Fritsch

Ein Gartentor, das seit 32 Jahren besteht und künftig nicht mehr nutzbar ist, bringt einen Mötzinger Bürger gegen die Gemeinde und Bürgermeister Benjamin Finis auf. Seine Gegenwehr bewirkte bislang nichts: Es wurden Tatsachen geschaffen.

Um 7.30 Uhr am Montagmorgen starten die Arbeiten im Bereich Lettenäckerweg/Kaisergartenstraße. Dort gibt es zwischen Weg und Grundstück des Anwohners eine Fläche mit Rasengittersteinen. Daran grenzt der Garten des Bürgers, der sich an die Redaktion wandte, aber lieber nicht namentlich genannt werden möchte, an. Das Grundstück ist eingefasst von einer hohen Hecke und einem nach außen schwingenden Gartentor.

 

Dass er dieses Tor und somit die Zufahrt in seinen Garten nicht mehr nutzen werden könne, habe ihm die Gemeinde schriftlich am 25. November mitgeteilt. Die Begründung: Die Fläche sei im Bebauungsplan als Grünfläche vorgesehen. Was allerdings nie so umgesetzt wurde und jetzt nachgeholt wird.

Für den Anwohner ein nicht nachvollziehbares Vorgehen. Bislang sei die Rasengitterfläche als öffentlicher Parkplatz genutzt worden. Da Parkplätze ohnehin knapp seien, sei es nicht nachvollziehbar, Parkflächen zu streichen.

Anlieferung von Holz und Abtransport der Ernte

Viel schwerer wiegt für den Rentner freilich seine eigene Betroffenheit. Das Gartentor, das immerhin schon 32 Jahr bestehe, sei sein einziger Zugang zum Garten. Genutzt werde dieser nicht nur als Zufahrt für den Rasenmäher, sondern auch zur Anlieferung von Holz und zum Abtransport seiner Ernte.

Wenig fruchtbar sei hingegen seine Intervention bei der Gemeinde und auch persönlich bei Bürgermeister Benjamin Finis gewesen. Man werde das Vorhaben umsetzen, habe man ihm signalisiert. Dass der Anwohner einen Anwalt beauftragte und hoffte, dass die Maßnahme mindestens bis zu einer absehbaren gerichtlichen Klärung aufgeschoben wird, änderte nichts.

„So kann man mit Einwohnern nicht umgehen“, sagt der Rentner, der früher selbst in einer gehobeneren Position einer Stadtverwaltung arbeitete. Er sieht auch einen Schaden aufgrund einer Wertminderung seines Hauses.

„Kein plausibles Argument gegen Grünfläche“

„Im Zuge einer Überprüfung der Bebauungspläne wurde festgestellt, dass die bisher mit Rasengittersteinen belegte Fläche in der Kaisersgartenstraße in einem rechtsgültigen Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist. Das hat die Verwaltung durchaus verwundert zur Kenntnis genommen und versucht zu identifizieren, ob es Gründe gibt, die für eine andersartige Nutzung sprechen“, antwortet Bürgermeister Benjamin Finis auf eine schriftliche Anfrage der Redaktion.

Nachdem keine plausiblen Argumente vorlägen, warum hier keine Grünfläche angelegt wurde, sei der Rückbau der Rasengittersteine veranlasst worden, so dass die Grünfläche in Kürze hergestellt werden könne.

Die Zufahrt des Anwohners zu dessen Garten sei in der Planung des Baugebiets nie vorgesehen gewesen und stelle auch keine baurechtliche Erschließung des Grundstücks dar. Die reguläre Erschließung des Grundstücks sei über die Vorderseite des Grundstücks gegeben. „Der Umstand, dass der Garten geschickter angefahren werden kann, rechtfertigt nicht den Verzicht auf die planungsrechtliche Vorgabe einer Grünfläche. Zudem besteht kein Überfahrtsrecht für die besagte Grünfläche.“

Finis betont Wert von Grünflächen

Die Schaffung und der Erhalt von Grünflächen seien aus Sicht der Verwaltung in Zeiten des Klimawandels von großer Bedeutung. Dies werde auch an anderen Stellen im Gemeindegebiet konsequent umgesetzt, so Finis weiter. Die Tatsache, dass solche Flächen explizit in Bebauungsplänen ausgewiesen würden, unterstreiche ihre wichtige Funktion innerhalb von Baugebieten.

„Grünflächen erfüllen eine Naherholungsfunktion und sind daher wichtiger Bestandteil von bebauten Gebieten. Dies wird von der Bürgerschaft zurecht immer wieder eingefordert.“