Die Grundsteuer ist ein Aufregerthema: In Mötzingen will man an der Neuregelung nicht verdienen. Man gestaltet die Reform „aufkommensneutral“.
Wie Bürgermeister Benjamin Finis einleitend feststellte, habe die Grundsteuerreform bereits für viele Schlagzeilen gesorgt. Aufgabe von Verwaltung und Gemeinderat sei es nun, „die Vorgaben pragmatisch umzusetzen“. Daher habe man sich im Rathaus intensiv damit beschäftigt, dem Gemeinderat einen aufkommensneutralen Hebesatz vorzuschlagen.
So oder so werde es zu Mehr- und Minderbelastungen kommen, und auch wenn die Grundsteuerreform „für vermeintliche Gerechtigkeit sorgen soll“, weiß der Bürgermeister: „Das ist für Einzelne eine enorme Belastung“. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) wurde jetzt ab dem kommenden Jahre mit 425 vom Hundert festgesetzt und die Grundsteuer B (Grundvermögen) auf 235 vom Hundert. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 385 vom Hundert.
Verfassungsgericht tritt Reformlawine los
Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bis dahin geltenden Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Das Land Baden-Württemberg hat in der Folge beschlossen, vom Grundsteuerrecht des Bundes abzuweichen und mit dem sogenannten „modifizierten Bodenwertmodell“ einen eigenen Weg gewählt – gegen den bereits einige Klagen eingereicht wurden.
Beim baden-württembergischen Modell wird die Grundstückfläche mit dem gültigen Bodenrichtwert multipliziert, während die Gebäudewerte auf den entsprechenden Grundstücken nicht relevant sind. Kämmerer Christian Stepan verdeutlichte an einigen Fallbeispielen, dass die Grundsteuer für Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern deutlich sinken werde, die Grundsteuer für unbebaute Bauplätze dagegen starken Steigerungen unterworfen sei.
Starke Steigerungen bei unbebauten Bauplätzen
Allerdings hatte die Landesregierung an die Kommunen appelliert, im Zuge der neue Systematik keine Mehreinnahmen gegenüber dem bisherigen Grundsteueraufkommen anzustreben.
Wie die Verwaltungsseite dazu anmerkte, wäre mit Blick auf die aktuelle Haushaltssituation eigentlich eine Erhöhung der Grundsteuer B geboten, um den Etat nachhaltig zu konsolidieren. Allerdings verzichte man aufgrund der Grundsteuerreform darauf, die Einnahmen aus dieser „verlässlichen Geldquelle“ zu erhöhen. Um das angestrebte aufkommensneutrale Grundsteueraufkommen in Mötzingen von rund 550 000 Euro zu erzielen, sei ein Hebesatz von 233 vom Hundert erforderlich – den man auf 235 vom Hundert aufrunde.
Grundsteuer nicht mit der Gewerbesteuer verquicken
In der anschließenden Diskussion wollte Daniel Hampel (Mötzinger Liste) wissen, warum man nicht auch die Gewerbesteuer anpasse, nachdem das Gewerbe durch die Grundsteuerreform entlastet werde. Wie Bürgermeister Finis erwiderte, könne man nicht pauschal sagen, dass alle Gewerbetreibenden von der Reform profitieren. Außerdem solle die Grundsteuer nicht mit der Gewerbesteuer verquickt werden. Für Regina Brenner (SPD) ist es „absolut richtig, im ersten Schritt einnahmenneutral vorzugehen“. Mötzingen habe als Gemeinde im Kreis Böblingen ohnehin einen „extrem hohen Bodenrichtwert“, wobei sie sich von der Reform eine innerörtliche Verdichtung wünsche.
Wie Alfons Aigner (Mötzinger Liste) erläuterte, werde die Grundsteuer erhoben, um Ortsansässige gleichmäßig an den Aufwendungen für die kommunale Infrastruktur zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund erschließe es sich ihm jedoch nicht, dass für Mehrfamilienhäuser weniger Grundsteuer fällig werde, als für ein Einfamilienhaus – denn die Belastung durch Mehrfamilienhäuser für die Infrastruktur sei schließlich höher.
Egon Stoll von der Mötzinger Liste machte mit Blick auf die enormen Infrastrukturkosten in der Gemeinde darauf aufmerksam, dass sich manche durch ihre unbebauten Grundstücke über Jahrzehnte hinweg kaum an diesen Aufwendungen beteiligt hätten. Er zeigte sich froh, dass man jetzt eine Aufkommensneutralität schaffe, zumal sich in Zukunft steigende Bodenrichtwert natürlich auf die Grundsteuer auswirken würden.