Bereits zum zweiten Mal erteilte der Mötzinger Gemeinderat sein Einvernehmen zu einem Bauprojekt in der Brühlstraße nicht. Foto: Priestersbach Foto: Schwarzwälder Bote

Abstimmung: Gremium erteilt Bauprojekt kein Einvernehmen

Mötzingen. Bereits zum wiederholten Mal beschäftigte den Mötzinger Gemeinderat ein Baugesuch: In der Brühlstraße ist der Abbruch eines bestehenden Wohn- und Scheunengebäudes geplant. Stattdessen soll hier ein Doppelhaus mit Realteilung errichtet werden.

Wie Eva Schikotanz vom Bauamt mitteilte, lag den Räten im vergangenen Herbst ein Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses vor. Nachdem sich das Grundstück nicht im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplanes befindet, muss sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, erläuterte Schikotanz.

Damals wurde das Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch vom Gemeinderat auf Grund der sehr massiven Überbauung des Grundstücks nicht erteilt. Im aktuellen Baugesuch ist nun die Bebauung mit zwei Doppelhaushälften geplant. "Mit dieser Planung werden einige der bisherigen Probleme gelöst", machte Schikotanz deutlich. Aber eben nicht alle. So sei die vorgesehene Bebauung nach wie vor massiv, und von der Verwaltung werde es weiter kritisch gesehen, ob sich das Projekt in das umliegende Gebiet einfügt. Gleiches gelte für die geplante Doppelgarage, mit der die vorhandene Baulinie überschritten werde. Deshalb schlug die Verwaltung vor, das Einvernehmen erneut nicht zu erteilen.

Während Egon Stoll den Antrag aus dem Rathaus ausdrücklich unterstützte, fand Frank Sindlinger, dass sich die Sichtverhältnisse in diesem Bereich durch den geplanten Neubau verbessern würden – und auch mit der Überschreitung der Baulinie hatte er kein Problem. "Ich finde die Planung fast besser, als das bestehende Gebäude", machte Andreas Komfort deutlich.

Ähnlich argumentierte Ursula Graf, die keine Verschlechterung erkennen konnte und auf den Bedarf an Wohnraum aufmerksam machte. Gerd Niethammer würde eine Reduzierung des Gebäudevolumens zwar begrüßen, doch mit Blick auf eine Gleichbehandlung könne er einer Überschreitung der Baulinie zustimmen. Wie Schikotanz erwiderte, handele es sich hier um eine Einzelfallentscheidung, und daher sei keine Gleichbehandlung mit anderen Bauvorhaben notwendig.

Einstimmigkeit herrschte im Gremium bei der anschließenden Abstimmung darin, dass die Vorgaben bezüglich der Geschossflächenzahlen erfüllt werden müssten, und dass die Straßenverkehrsbehörde wegen der Stellplatzanordnung beteiligt werden sollte. Jeweils zwei Gegenstimmen und Enthaltungen gab es allerdings bei der Abstimmung, das Einvernehmen und die Befreiung für die Überschreitung der Baulinie nicht zu erteilen.