Leergefegt: Die Villa Kunterbunt in Mötzingen. Derzeit ist dort lediglich ein Kind in der Notbetreuung.Foto: Fritsch Foto: Schwarzwälder Bote

Kitas: Klare Kriterien als Hürde

Die Corona-Krise bringt große Herausforderungen für das Familienleben mit sich. Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, können zwar auf eine Notbetreuung an Kitas zurückgreifen, in den Gäugemeinden Jettingen und Mötzingen wird die Notbetreuung für Kinder allerdings kaum genutzt.

Jettingen/Mötzingen. In Jettingen gebe es eine Notfallgruppe im Oberjettinger Maria-Haarer-Kindergarten, wo derzeit zwei Kinder stundenweise notbetreut würden, wie die für Bildung und Betreuung zuständige Rathaus-Mitarbeiterin Andrea Schöllkopf mitteilt.

Die beiden Kinder seien auch vorher schon in dem Maria-Haarer-Kindergarten untergebracht gewesen, so dass sie den dortigen Erzieherinnen bekannt seien.

Schöllkopf schaut jeden Tag, ob eine Anmeldung eingeht. "Mit den Leiterinnen der Kindergärten habe ich abgesprochen, dass ich mich bis morgens 10 Uhr bei ihnen melde, wenn ein Antrag eingeht." Die Erzieherinnen seien "abrufbereit". Man könne es sich auch in allen sechs Kindergärten in Jettingen leisten, Kinder zu betreuen. Allerdings halte sich die Nachfrage derzeit in Grenzen.

Einmal habe sie eine E-Mail erhalten, worin eine Familie um Notbetreuung gebeten habe. "Die Frau hat Anfang Mai eine Prüfung, auf die sie sich vorbereiten müsse und ihr Mann sei voll berufstätig. Allerdings wurde nicht angegeben, in welchem Bereich er tätig ist." Daraufhin habe sie der Familie ein Anmeldeformular zukommen lassen. Allerdings habe das Rathaus den Antrag ablehnen müssen: "Wir sehen hier nicht, dass überhaupt einer von beiden in die relevanten Berufsfelder fällt", macht Schöllkopf deutlich.

Im Waldkindergarten Jettingen werden laut Leiterin Bettina Bürkle derzeit zwar keine Kinder notbetreut. Dafür bekommen die Familien von den Erzieherinnen jeden Tag einen "kreativen Impuls gegen Langeweile" per E-Mail. Auf diese Weise sollen die Eltern mit ihren Kindern zu Hause kleineren Beschäftigungen nachgehen können. "Das ist unser Beitrag, den wir von zu Hause vom Home Office aus leisten können", sagt Bürkle.

Sie hofft ferner darauf, dass der Begriff der kritischen Infrastruktur gesetzlich demnächst gesetzlich ausgedehnt wird: "Wenn weitere Berufsfelder in die kritische Infrastruktur mit aufgenommen würden, dann könnten wir auf jeden Fall eine Notbetreuung anbieten", so Bürkle.

In Mötzingen wird laut Bürgermeister Marcel Hagenlocher derzeit lediglich ein einziges Kind individuell betreut, und zwar in der Villa Kunterbunt. "Das ist auch die Einrichtung, die das Kind vorher besucht hat." Dort werde es von den gewohnten Fachkräften betreut. Es werde danach geschaut, dass zwischen den Betreuern und dem Kind "wo immer es möglich" sei auch ein Abstand eingehalten werde, "wobei das bei der Betreuung von Kindern nicht immer möglich und machbar ist", so Hagenlocher.

Nachdem das Land Baden-Württemberg die Corona-Verordnung beschlossen hatte, habe die Gemeinde Mötzingen "einen Brief an alle Eltern geschickt, mit dem Hinweis, dass es die Möglichkeit der Notfallbetreuung gibt", bemerkt Hagenlocher. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung sei allerdings, "dass die Kriterien erfüllt sind", macht das Gemeindeoberhaupt deutlich. Nur wenn auch beide Elternteile in der kritischen Infrastruktur tätig seien, könne der Antrag genehmigt und das Kind notbetreut werden. "Die Kriterien wer Notbetreuung in Anspruch nehmen kann sind durch die Corona-Verordnung ganz klar geregelt worden", so Hagenlocher.

Zu diesen Berufsgruppen, die als unverzichtbar angesehen werden, um das öffentliche Lebens aufrechtzuerhalten, gehören unter anderem Mitarbeiter des Gesundheitswesens, Polizisten, Justizbeschäftigte sowie Verkäufer in Lebensmittelgeschäften.