Für die Vergabe der kommunalen Bauplätze im Mötzinger Baugebiet „Röte“ beschloss der Gemeinderat entsprechende Richtlinien. Foto: Uwe Priestersbach

Ende 2026 sollen im Baugebiet „Röte II“ die ersten Häuser entstehen. Der Gemeinderat legte jetzt fest, nach welchen Kriterien die kommunalem Bauplätze vergeben werden. Interessenten können sich bereits melden.

Beschlossen wurden nach dem Startschuss für die Erschließungsarbeiten nicht nur die Bauplatzpreise der kommunalen Grundstücke, sondern ebenfalls die Vergabemodalitäten. „Wir müssen die Konditionen festlegen, für die wir unsere Bauplätze unters Volk bringen“, brachte es Bürgermeister Benjamin Finis in der gut besuchten Sitzung auf den Punkt.

 

Bei der Schaffung von Wohnraum in der „Röte II“ gibt es drei unterschiedliche Vergabearten für die gemeindeeigenen Bauplätze. Der Fokus, so die Verwaltungsvorlage, liege vor allem auf einer „verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Vergabe der Baugrundstücke“.

Zentrale Bedeutung habe dabei die Berücksichtigung kommunalpolitischer Ziele, wie die Unterstützung junger Familien sowie die Stärkung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts in der Gemeinde.

Räte entscheiden sich für die „Konzeptvergabe“

Bei der Vergabe von Bauplätzen für Mehrfamilienhäuser entschied sich der Gemeinderat für die sogenannte Konzeptvergabe, mit der unter anderem Themen wie Wohnqualität, Nachhaltigkeit oder die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gesteuert werden können. Mit der Durchführung des Konzeptwettbewerbs soll das Büro Baldauf aus Stuttgart beauftragt werden, das bereits an der Erstellung der Bebauungspläne beteiligt war. „Wir haben den Anspruch, eine städtebauliche Prägung durch die Mehrfamilienhäuser und wollen dort auch mitreden“, unterstrich der Rathauschef.

Die Vergabe von Hausgruppenbauplätzen soll im klassischen Bieterverfahren mit Mindestgebot erfolgen – aus Sicht der Verwaltung eine „unkomplizierte und transparente Vergabeform, bei der der Marktpreis über den Zuschlag entscheidet“.

Musterkriterien des Gemeindetages

Spannend wird es allerdings für private Interessenten bei der Vergabe der 19 kommunalen Bauplätze zur Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern. Wie Bauamtsleiter Torsten Melzer erläuterte, hatte sich die Verwaltung bei ihrem Vorschlag für die örtlichen Vergaberichtlinien an den Musterkriterien des Gemeindetages orientiert. Um den Vorgaben der Europäischen Union gerecht zu werden, wurde explizit darauf geachtet, dass das Verhältnis der ortsbezogenen Kriterien im Gleichgewicht zu den sozialen Kriterien liege.

Im Fokus steht dabei nach geltendem EU-Recht, dass unter anderem die Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit eingehalten werden. „Es geht um eine Balance, die unterschiedliche Kriterien berücksichtigt“, machte Bürgermeister Finis mit Blick auf die Bewertungsmatrix deutlich, dass es sich bei der Bauplatzvergabe immer um eine Ermessensentscheidung handelt. Ein Rechtsanspruch entstehe daher bei fehlerfreier Ermessensentscheidung nicht.

Kinderanzahl oder auch ehrenamtliches Engagement

Zu den sozialen Kriterien mit maximal 65 möglichen Punkten bei der Bauplatzvergabe gehören beispielsweise der Familienstand, die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder, eine vorliegende Behinderung oder ein ehrenamtliches Engagement im Katastrophenschutzdienst.

Zu den ortsbezogenen Kriterien, bei denen ebenfalls maximal 65 Punkte in die Waagschale geworfen werden können, zählen unter anderem, seit wann der Bewerber in Mötzingen wohnt, ob es der ehemalige Hauptwohnsitz war, die Dauer einer Erwerbstätigkeit vor Ort oder das ehrenamtliche Engagement in Mötzingen.

Getroffene Vergabekriterien „als Orientierung“

Wie Alfons Aigner von der Mötzinger Liste einräumte, werde man um ein Punktsystem zwar nicht herumkommen „und der Rahmen passt“. Auf der anderen Seite präsentierte er auch einige Beispiele, die nicht nach seinem Geschmack waren. So kämen beispielsweise ehemalige Mötzinger, die zurückwollen, bei dem geplanten Punkteverfahren schlecht weg. „Da müssen wir noch etwas nachschärfen“, zeigte sich Alfons Aigner überzeugt.

Bürgermeister Finis wies darauf hin, dass man keine Abschottung wolle und das „ist jetzt mal eine Orientierung“. Die Vergabekriterien könnten vom Gemeinderat auch wieder geändert werden, wenn sie sich nicht als zielführend erweisen sollten.

Mehrheitlich folgte der Gemeinderat anschließend den Verwaltungsvorschlägen, und potenzielle Bauherren können sich ab sofort in die Interessenliste der Gemeinde eintragen, um über Grundstücksvergaben informiert zu werden. Nach den Sommerferien sollen die Vergabeverfahren für die Einzel- und Doppelhausbauplätze gestartet werden, ebenso wie das Bieterverfahren für die Hausgruppenbauplätze.