Auf dieser Freifläche sollen die Doppelhaushälften gebaut werden. Foto: Trommer Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Doppelhaushälften im Bereich "Burggärten" zugestimmt

Mötzingen. Mitten im Ort in Mötzingen gibt es ein neues Baugebiet, in dem jetzt zwei Doppelhaushälften geplant sind. Das Grundstück befindet sich im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans "Burggärten".

Hinter dem Mötzinger Schloss, das im Jahre 2012 aufwendig renoviert wurde, wurde bereits ein neuer Fußweg angelegt. Das Schloss ist das erste Gebäude, das der ehemalige württembergische Hofbaumeister und gebürtige Herrenberger Heinrich Schickhardt von Anfang 1580 an errichten ließ.

Auf dem Weg zum neuen Baugebiet kommt man an dem modernen und freundlichen Gebäude des katholischen Gemeindezentrums vorbei und erreicht die Adresse Schlossgartenstraße 15, gegenüber der Einfahrt zur Brühlwasserstraße.

Die beiden Doppelhaushälften sind zeitgleich und vom selben Architekten geplant und unterscheiden sich nur geringfügig. Die festgelegte Baugrenze wird sowohl mit dem südlichen Balkon als auch mit beiden Terrassen überschritten, dabei könnte dieser Balkon aus Sicht der Verwaltung als untergeordnetes Bauteil betrachtet und befreit werden. Die geplanten Terrassen auf den Carports sind aus Sicht der Verwaltung unkritisch, da diese genügend Abstand zur Grenze des Nachbargrundstücks haben.

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag, das Einvernehmen zu erteilen, einstimmig zu.