Das Gebäude in der Brühlstraße soll weichen. Foto: tro Foto: Schwarzwälder-Bote

Privatvorhaben: Haus unter anderem nicht barrierefrei erreichbar

Mötzingen. Der Mötzinger Gemeinderat befasste sich zwei privaten Bauvorhaben, von denen einem nicht zugestimmt wurde.

In der Öschelbronner Straße soll eine Scheune in zwei Wohneinheiten ausgebaut werden. Dafür ist es notwendig, die bestehenden Gebäude abzureißen. Die Maße des geplanten Neubaus orientieren sich in der Lage fast am ursprünglichen Gebäudemaß der Scheune und in Trauf- und Firsthöhe am bestehenden Wohngebäude. Für die Bestandswohnung und die geplanten zwei Wohnungen werden vier Stellplätze notwendig, die auf dem Grundstück nachgewiesen werden können. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Neubauvorhaben gut in die umgebende Bebauung ein und schlug vor, dem Abbruch und dem Neubau zuzustimmen, was einstimmig erfolgte. Nachgearbeitet werden muss die Planung bezüglich der Lage der Parkplätze.

Für das Vorhaben in der Brühlstraße konnte das Einverständnis nicht erteilt werden. Geplant ist der Abbruch eines bestehenden Wohn- und Scheunengebäudes sowie eines Schuppens. An deren Stelle soll ein Mehrfamilienhaus in Reihenhausanordnung ohne Realteilung erstellt werden. Daher fällt das Vorhaben unter die Gebäudeklasse drei der Landesbauordnung. Diese verlangt, dass bei einem Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen ausreichend wettergeschützte Fahrradstellplätze und die barrierefreie Erreichbarkeit eines Geschosses erfüllt werden – dies ist im vorliegenden Bauantrag nicht gegeben. Die zulässige Überbauung wird deutlich überschritten, auch die Niederschlagswasserbeseitigung ist nicht berücksichtigt.