Gericht: Betrugsverfahren gegen Autoverkäufer eingestellt

Bondorf/Nagold. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betrug in zwei Fällen, Beleidigung, Bedrohung, Trunkenheit im Verkehr: Sechs Einträge stehen bisher im Bundeszentralregister des Angeklagten aus Bondorf. Diesmal verurteilte ihn das Amtsgericht Nagold zu gemeinnütziger Arbeit.

Der gebürtige Pole hatte im Internet einen 16 Jahre alten Kleinwagen zum Preis von 1650 Euro angeboten. Ein Elektroingenieur zeigte Interesse. Nach einer ausgiebigen Besichtigung und einer Probefahrt stellte er keine erkennbaren Mängel fest und kaufte das Auto. Tage später leuchtete die Kontrolllampe des Motors auf. Eine durchgeführte Kompressionsmessung ergab, dass ein Zylinder nicht mehr die erforderliche Leistung erbrachte.

Der Ingenieur brachte den Polo zurück und bekam die Zusage, dass der volle Kaufpreis zurückerstattet wird. Als das Geld nicht einging, wurde der Verkäufer wegen Betrugs angezeigt. Bei der Verhandlung konnte der Angeklagte glaubhaft nachweisen, dass sich die Rückzahlung deshalb verzögerte, weil er wegen einer dringenden Familienangelegenheit nach Polen reisen musste.

Der 40-Jährige hat früher als Lkw-Fahrer gearbeitet, bis er vor drei Jahren wegen großer Gesundheitsprobleme den Job aufgeben musste und seither ohne Beschäftigung ist. Richter Martin Link plauderte in der Verhandlung aus dem Nähkästchen. Er habe selber mal ein gebrauchtes Auto gekauft und den Schaden erst später bemerkt. Sein Vorschlag: Das Verfahren einstellen und den Arbeitslosen wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilen. Staatsanwalt Roman Förster war damit einverstanden. Der Bondorfer nahm das Urteil an.