Aufmerksam folgten Vertreter der Bürgerinitiative "Pro Mönchweiler" den Ausführungen der Planungsgruppe "Egert III". Foto: Hettich-Marull Foto: Schwarzwälder-Bote

Zukunft des Bebauungsplans "Egert III" behandelt   /  Anlieger befürchten Lärmbelästigungen  /  Landratsamt überwacht

Von Monika Hettich-Marull

Mönchweiler. Der Gemeinderat billigt die Entwürfe zum Bebauungsplan "Egert III" und beauftragt Verwaltung und Planungsteam mit der baldigen Vorlage für den Offenlagebeschluss.

Nach einem laut Rechtsanwalt H. Sparwasser für die Gemeinde "unbefriedigenden Zustand ohne klare Absicherung" sollten jetzt schnellstens Nägel mit Köpfen gemach werden. Auch für die betroffene Firma Hezel werde endgültig Planungssicherheit angestrebt.

Im Vordergrund steht die Rückführung des Baugebiets in ein Gewerbegebiet, das den Betrieb einer Feststoffkonditionierungsanlage ausschließt. "Ein Industriegebiet ist aufgrund der sensiblen Lage der Grundstücke nicht angezeigt", erklärte Sparwasser. Es werde kein Sondergebiet ausgewiesen und Nachtbetrieb ausgeschlossen.

Als Entwurf wurde die Ausarbeitung des zeichnerischen Teils und des Textteils mit Begründung, das Schalltechnische Gutachten und der überarbeitete Umweltbericht mit grünordnerischem Konzept vom Planungsteam vorgelegt. Sparwasser und Alexander Colloseus vom Büro Fichtner stellten den Entwurf den Gemeinderäten vor und standen für Fragen bereit.

Zahlreiche Mitglieder der Bürgerinitiative "Pro Mönchweiler" wohnten der Sitzung bei und verfolgten die Ausführungen der Fachleute. Vor allem zum Thema "Lärmproblematik" gab es zahlreiche Fragen aus den Reihen der Gemeinderäte. Colloseus hatte sich den Betrieb angeschaut und kam zum Ergebnis, dass es "durchaus angezeigt ist, strenge Beschränkungen im Bereich der Lärmquellen festzusetzen".

"Diese Grenzwerte können wir nicht wahllos festlegen, sie sind gesetzlich vorgeschrieben", erklärte Sparwasser auf eine entsprechende Anfrage von Gemeinderat Günter Kayan. Er hatte befürchtet, dass mit einem "hohen Grenzwert" der Firma Hezel "Möglichkeiten geboten werden, mehr Lärm zu erzeugen". Die im Entwurf angegebenen Lärmgrenzen gelten, so Colloseus, nicht allein für Hezel. "Die Lärmkontingente verteilen sich auf das gesamte Gewerbegebiet Egert III."

Wer denn die Einhaltung der Lärmgrenzen überwache? "Das ist und bleibt Aufgabe des Landratsamts", erklärte Colloseus. Das Gebiet schreibe keine Dauermessstellen vor – das Landratsamt werde nur "bei Bedarf" tätig. Keine Möglichkeiten sieht Sparwasser, was eine Einschränkung der Gefahrstoffe in der Menge betrifft – abweichend zum Vertrag mit der Firma Hezel. "Das ist nachträglich nicht möglich, die Genehmigungen liegen vor. Wir haben hier städtebaulich keine Möglichkeit einzugreifen."

Auf einen freiwilligen Verzicht der Firma Hezel würde er nicht setzen: "Sie können gerne versuchen, mit Hezel vertraglich zu verhandeln – ich würde einen höheren Betrag wetten, dass sich die Firma darauf nicht einlassen wird." Nicht im Bebauungsplan enthalten ist der Altstandort Hezel. Durch die Betriebsverlagerung sind dort Genehmigungen erloschen und bestimmte Nutzungen ausgeschlossen – hier bestehe, erklärte Sparwasser, kein Handlungsbedarf.

Bevor der Bebauungsplan in die Offenlegung geht, sollen noch Gespräche sowohl mit der Bürgerinitiative als auch mit der Firma Hezel stattfinden. Man werde, so Bürgermeister Friedrich Scheerer, Anregungen und Änderungen in den Entwurf einarbeiten – sofern die rechtlichen Grundlagen erfüllt sind. Der Offenlegungsbeschluss soll aller Voraussicht nach im September fallen.