Die Firma Hezel Recycling verlegt ihre Shredder- und Granulier-Anlage.Foto: Hettich-Marull Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Firma Hezel verlegt Anlagen in Werk drei

Mönchweiler. Die Firma Hezel möchte eine Schredder- und eine Granulier-Anlage ins Werk drei verlegen.

Der Antrag liest sich wie ein Auszug aus dem Baugesetzbuch – und so mancher hat mit dem Inhalt schon nach dem dritten Satz Verständnisprobleme. Gut, dass die Verwaltung der Gemeinde Mönchweiler den Vorgang transparent aufgearbeitet hatte. Sie legte dem Gemeinderat einen "Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach Paragraf 16 BimSchG für die Verlagerung einer gestehenden Granulier- und Schredder-Anlage von Werk 1 in das Werk 3" der Firma Hezel vor.

Vorab von den Fachstellen begutachtet und vom Anwalt der Gemeinde, Thomas Burmeister geprüft, zeigte sich auch der Gemeinderat dazu in der Lage, der Änderungsgenehmigung zuzustimmen. Da bereits bisher im Werk eins eine bestandskräftig genehmigte Vorschredder-Anlage und eine bestandskräftig genehmigte Granulier-Anlage betrieben wurde und die nun verlegte Anlage im Werk drei die gleichen Stoffe und Abfälle behandeln soll, wie bisher, steht nach Ansicht der Räte dem Antrag der Firma Hezel nichts entgegen. Der Umfang der Verarbeitung bewege sich außerdem im Rahmen der bereits genehmigten Kapazitäten. Durch die Verlegung der Anlage, so beschieden die Fachbehörden und der Anwalt, sei durch die beantragte Anlage nicht mit erheblichen, zusätzlichen Lärmimmissionen zu rechnen. Erheblich nachteilige Auswirkungen der Aggregate würden durch die geplante Einhausung, sowie der Kapselung der Aggregate ausgeschlossen.

Die Gemeindeverwaltung geht sogar noch weiter und erklärt: "Wir konnten uns vor Ort ein Bild von dieser Anlage machen und wir sind überzeugt davon, dass durch den neuen Standort eine erhebliche Verbesserung zum vorhergehenden Standort erreicht werden kann, da sich diese Anlagen in einem eingehausten Gebäude im bereits nach außen geschützten Werk drei befinden." Es handle sich hierbei um einen rein mechanischen Prozess. Die Schallimmissionswerte könnten so zu den angegebenen Betriebszeiten eingehalten werden. Über die Betriebszeiten gab es allerdings Unklarheiten, weil im Antrag andere Zeiten aufgeführt waren, als in der Gemeinderatsvorlage. Eine Rückfrage beim Vertreter der Firma Hezel, Udo Wagner, brachte Klarheit. Der Antrag gilt für eine Betriebszeit von 7 Uhr bis 20 Uhr.

Bürgermeister Rudolf Fluck hatte im Vorfeld die Unterlagen der Bürgerinitiative Pro Mönchweiler zur Einsichtnahme überlassen. Deren Vorsitzender, Lothar Josef, nahm die Sitzung zum Anlass, der Gemeindeverwaltung für die Transparenz bei der Bearbeitung des Antrags zu danken.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Verlegung aus.