Foto: © MAK – adobe.stock.com Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat berät Haushaltsplan

Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 mit Vorberatung über den Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt sowie das Investitionsprogramm 2020 bis 2023 wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag ausführlich beraten.

Mönchweiler. Der Haushaltsplan wird mit den von Räten gewünschten Änderungen in der Gemeinderatssitzung am 13. Februar zum Beschluss vorgelegt. Bürgermeister Rudolf Fluck sprach Rechnungsamtsleiter Gebhard Fleig ein großes Lob für das 200-seitige Werk, das er nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungwesen erstellt hatte, aus.

Er habe der Gemeinde mit seinem neuen Haushaltsplan viel Geld gespart, es habe schon eine Kommune gegeben, die ihn um die Einführungen um das neue Drei-Komponenten-Modell gebeten hätten, betonte Fluck.

Im Jahr 2020 habe man eine Unterdeckung von 167 900 Euro, die Summe der Maßnahmen im Ergebnishaushalt 2020 betrage 460 300 Euro, so Fleig. "Wir müssen etwas aus den Maßnahmen streichen, um die Unterdeckung zu vermindern", erklärte Fluck und betonte, er werde, so wie in den vergangenen Jahren, auch in diesem Jahr keinen Kredit aufnehmen. Der Fehlbetrag sei nicht so schlimm, doch man müsse am Ball bleiben, so Fluck.

Von den Haushaltsmitteln für die Feuerwehr wurden 15 000 Euro gestrichen. Flucks Vorschlag, die 22 000 Euro für die Einführung der digitalen Archivierung im Rathaus zu schieben, wurde von den Räten nach längerer Diskussion abgelehnt. Eine Personalstelle mit 27 000 Euro fällt weg, dafür kamen 16 000 Euro an Umlage dazu. Die Räte fassten auch eine mögliche Erhöhung der Grundsteuer, bei der die Gemeinde weit unter dem Durchschnitt liegt, ins Auge. Auch die Gewerbesteuer liege deutlich unter dem Durchschnitt, war ihnen klar. Sie einigten sich darauf, die Grundsteuer im Herbst neu zu beraten.

Investitionsprogramm

Beim Grundstücksverkehr stehen in diesem Jahr Grundstückserlöse in Höhe von 973 000 Euro gegenüber einem Grunderwerb für 418 000 Euro. Für den Anbau an die Schule sind 100 000 Euro, für die Umsetzung des Digitalpakts der Gemeinschaftsschule in diesem und den kommenden beiden Jahren jeweils 60 000 Euro eingestellt, der Zuschuss beträgt jeweils 40 000 Euro. Für Geräte und Einbau Digitalfunk bei der Feuerwehr sind 20 000 Euro vorgesehen, abzüglich eines Zuschusses von 3000 Euro. 2022 stehen 180 000 Euro für ein neues Löschfahrzeug bereit, gerechnet wird mit einem Zuschuss von 75 000 Euro.

Auf Wunsch aus dem Gemeinderat sind für Ladestationen für Elektromobilität 2021 und 2022 jeweils 10 000 Euro vorgesehen. Für das Breitbandnetz wurde auf Wunsch der Räte für spätere Jahre eine Million eingestellt. Bei der Abwasserbeseitigung sind für die Erschließung Kälberwaid im kommenden Jahr 525 400 Euro, in diesem Jahr 15 000 Euro eingeplant. Die für den Gehweg Fichtenstraße vorgesehenen 420 000 Euro sind auf 2022 verschoben worden. Für den Ausbau Verbindungsweg Innerdorf – Schulweg stehen 60 000 Euro im Haushalt 2021 bereit. 50 000 Euro für den Verbindungsweg Hindenburg-Vogt-Flaig-Straße wurden auf 2022 verschoben. Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED stehen in diesem Jahr 270 000 Euro im Haushalt. 20 000 Euro sind 2021 für einen Pavillon zum Beispiel für Trauungen in den Grünanlagen geplant. Die Pro-Kopf-Verschuldung steht auf einer runden Null und so soll es auch in den kommenden Jahren bleiben, erklärte Fluck abschließend.

Rechnungsamtsleiter Gebhard Fleig erläuterte in der Sitzung das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR), das mehr als nur der Umstieg von der Kameralistik auf die kommunale Doppik sei. Im NKHR werden nicht nur wie bisher die Zahlungsströme abgebildet, sondern auch der nicht zahlungswirksame Vermögensverzehr, so Fleig.

In der kommunalen Doppik werde künftig die Haushaltsplanung, Bewirtschaftung und Rechnungslegung auf drei Komponenten basieren, welche im Wesentlichen der kaufmännischen Buchführung ähneln. Die Ergebnisrechnung sei mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Der Finanzhaushalt stellt die Finananzrechnung mit allen kassenmäßigen Geldbewegungen dar. Die Vermögensrechnung werde nur im Jahresabschluss erstellt und stelle die Mittelverwendung (Vermögen) und die Mittelherkunft (Finanzierungsmittel) gegenüber.

Die Regelungen zum Ausgleich des Haushalts spielen eine wesentliche Rolle für die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde und auch für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts durch die kommunale Rechtsaufsichtsbehörde. Hierbei würden sich die bisher aus der Kameralistik bekannten Rechengrößen sowie die Beurteilungskriterien des Haushaltsausgleich erheblich ändern. Es sei etwas schwerer geworden, den Haushalt genehmigungsfähig zu bekommen, Abschreibungen seien jetzt zu erwirtschaften, erläuterte Fleig.