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Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim

Kaum ein Thema beschäftigte Mönchweiler so kontrovers, wie der Streit um das Abfallentsorgungsunternehmen Hezel. Heute nun fällt das Urteil.

Mönchweiler. Am Donnerstag war es endlich soweit: Das seit 2009 für viele Mönchweiler leidige Thema um den geplanten Bau einer Feststoffkonditionierungsanlage, in der auch giftige Abfälle verschmelzt werden sollen, landete vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Und zwar in Form der Verhandlung zur Normenkontrollklage der Firma Hezel. Im "Sitzungssaal III" ging es ab 10.30 Uhr hart zur Sache. Viele Paragrafen mussten gewälzt und ausgelegt werden. Der Streit schwelt schon lange und hat eine entsprechend komplexe Geschichte, die nun in der juristischen Auseinandersetzung gipfelte.

Auch Bürgermeister Rudolf Fluck erwartet mit Spannung die Entscheidung des Gerichts – er war am Donnerstag nach Mannheim gereist – wie auch vier Vertreter der Bürgerinitiative Pro Mönchweiler. Die Firma Hezel war durch ihre Gesellschafter und Geschäftsführer vertreten. Auch der ehemalige Bürgermeister, Friedrich Scheerer, verfolgte die Verhandlung.

Im Jahr 2013 ebnete der Gemeinderat den Weg für einen neuen Bebauungsplan "Sondergebiet Abfallentsorgung". Durch den Bebauungsplan sieht die Firma Hezel ihr Unternehmen durch Einschränkungen an der Expansion und des wirtschaftlichen Arbeitens behindert. Deshalb reichte man dagegen im September 2015 eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgericht ein. Hezel machte geltend, dass die Festsetzung eines Sondergebietes unzulässig sei. Weiterhin mahnte die Firma an, "dass bei der Planung eine unzureichende Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen und des Vertrauens in den Bestand der ursprünglichen Planung" vorliege.

Auch die Bürgerinitiative "Pro Mönchweiler" fiebert einem Ende des Streits entgegen. "Wir wollen das Kapitel endlich abschließen", meinte Lothar Josef, Vorsitzender der BI gegenüber dem Schwarzwälder Boten vor dem Prozess. Dass der Wunsch beider Seiten nicht im gleichen Urteilsspruch gipfelt, versteht sich von selbst.

Ein Urteil wurde am gestrigen ersten Verhandlungstag in Mannheim noch nicht verkündet, dieses soll erst am heutigen Freitag fallen. Ob dieses dann den Schlusspunkt in dem Mönchweiler Konflikt markiert, oder lediglich die Überleitung zu einem neuerlichen juristischen Streit vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof darstellt, muss sich weisen.