Sie darf nur noch tagsüber per Glockenschlag die Stunde künden: die Kirchturmuhr der Antonius-Kirche. Foto: Hettich-Marull Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat entscheidet über Aussetzung des nächtlichen Kirchturmglockenschlags.

Mönchweiler - Die Glocken der Antonius-Kirche in Mönchweiler müssen nachts nun schweigen. Das hat der Gemeinderat in jüngster Sitzung entschieden.

"Wir Glocken sind Gottes Boten, Sind Stimmen der Ewigkeit, Und schleudern viel ernste Noten In den rauschenden Wirbel der Zeit; Wir künden in fröhlicher Runde Der Stunde flüchtigen Lauf Und wecken mit ehernem Munde Die schlummernden Herzen auf." In diesem Ausschnitt eines Gedichts von Anton Müller zu Beginn des 20. Jahrhunderts steckt eigentlich alles, was die Diskussion um den nächtlichen Glockenschlag der Antonius-Kirche befeuert.

Zum einen sehen es Bürger der Gemeinde als eine kirchliche und dörfliche Tradition, an der nicht gerüttelt werden darf, zum anderen fühlen sich direkte Anwohner in ihrer Nachtruhe gestört und drängen auf eine Abschaltung der Stundenschläge. Hochgekocht war die Diskussion durch zahlreiche Beiträge in den sozialen Medien.

Was Bürgermeister Rudolf Fluck besonders ärgerte: "Dass diesem Thema so eine große Bedeutung beigemessen wird – wir haben wahrlich wichtigere Dinge zu tun". Damit wollte er den seiner Ansicht nach verständlichen Wunsch der in ihrem Schlaf gestörten Mitbürger nicht schmälern und unterstützte in der jüngsten Gemeinderatssitzung am Donnerstag den Antrag von Gemeinderat Thorsten Wenner ausdrücklich.

Bereits 2006 wurde, sogar durch die evangelische Kirche selbst, ein entsprechender Antrag zur Aussetzung des Stundenschlags während der Nachtruhe gestellt – und durch den Gemeinderat abgelehnt. Durch die Umrüstung der Kirchturmuhr mit neuer Elektronik im vergangenen Jahr ist nun eine entsprechende Programmierung problemlos umsetzbar.

Tagsüber sollen die Kirchturmglocken auch weiterhin ungehindert den Mönchweiler Bürgern die Stunde schlagen. Seit dem Mittelalter zeigen Kirchturmuhren jede Viertelstunde mit Glockenschlägen die Uhrzeit an – zu jener Zeit für "das gewöhnliche Volk" die einzige zeitliche Orientierung im Tageslauf. Im Gegensatz zum sakralen Geläut besitzt das weltliche keinerlei rechtlichen Schutz, sondern ist als Tradition anzusehen – die dem einen wichtig und dem anderen lästig ist.

Beim Glockenläuten für unterschiedliche kirchliche Feste, während Gottesdiensten, zum Ruf der Gemeinde zum Beten, bei Gebets- und Gedächtnisläuten oder ganzen Läutezyklen gilt jedoch klar: Die Tradition des Kirchengeläuts ist durch die Religionsfreiheit im deutschen Grundgesetz geschützt.

Ob nun mit dem Abschalten der Kirchenglocken in der Nacht ein Stück ländlicher Tradition fällt und nächstens, wie von Bürgern befürchtet, der Hahn nicht mehr krähen, die Kuh nicht mehr muhen und die Katze nicht mehr miauen darf, bleibt dahin gestellt.

Innerhalb der Gemeinderatsfraktionen war die Einstellung zum Antrag Wenner eindeutig. Mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung wurde dem Antrag entsprochen. Zwischen 22.01 und 5.59 Uhr schweigt die Glocke – bald können die Betroffenen wohl auf einen besseren Schlaf hoffen. Auch wenn ein Bürger bereits angekündigt hat, mit einer Unterschriftenaktion gegen diese Entscheidung vorgehen zu wollen. Man darf also gespannt sein.