Die schützenswerte Trollblume wächst am Mönchsee bei Mönchweiler. Foto: Privat

Regierungspräsident Würtenberger unterzeichnet Verordnung.

Mönchweiler - Das Regierungspräsidium Freiburg hat das Gebiet "Mönchsee-Weiherwiesen" unter Naturschutz gestellt. Regierungspräsident Julian Würtenberger unterzeichnete gestern die Verordnung über das 69 Hektar große Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Er bekräftigte damit die besondere Bedeutung des extensiv genutzten Wiesengebiets und des Mönchsees südöstlich von Mönchweiler für den Naturschutz, teilte das Regierungspräsidium mit.

Regierungspräsident Julian Würtenberger zeigte sich erfreut darüber, dass es gelungen sei, durch einen konstruktiven Informations- und Abstimmungsprozess während des Verfahrens Vorbehalte der betroffenen Grundstücksnutzer weitgehend abzubauen. Er würdigte ausdrücklich die Bereitschaft der Landwirte, diese wertvolle und artenreiche Wiesenlandschaft naturschutzgerecht zu bewirtschaften und damit eine gute Grundlage für die Erhaltung und zukünftige weitere Entwicklung dieses schönen Gebiets zu schaffen. "Dieses Natur- und Landschaftsschutzgebiet ist ein wichtiger und nachhaltiger Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt", so der Regierungspräsident.

Beim Mönchsee handelt es sich laut Präsidium um einen Weiher mit teilweise naturnaher Ufervegetation und einer angrenzenden offenen Wiesenlandschaft, in der sich unter anderem Großseggenriede, Hochstaudenfluren und Röhrichte entwickelt haben. Die Wiesen beherbergen noch Vorkommen einiger stark gefährdeter und im Naturraum sehr seltener Pflanzenarten wie zum Beispiel Sumpf-Sternmiere, Moor-Klee und Trollblume.

Von besonderer Bedeutung seien sie aber auch als Brutplatz für seltene Wiesenbrüter wie Braunkehlchen und Schwarzkehlchen sowie als Jagdgebiet für die Rotmilane.

Der Mönchsee mit seinen Verlandungszonen stelle als eines der wenigen naturnahen Stillgewässer der nördlichen Baar einen wichtigen Brutplatz für Wasservögel und Röhrichtbewohner wie zum Beispiel Graugans, Teichhuhn und Reiherente dar und wird zur Zugzeit als bedeutender Rastplatz genutzt. Gleichzeitig sei der Mönchsee ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Mönchweiler Bevölkerung.

Mit dem neuen Natur- und Landschaftsschutzgebiet würden dieses wertvolle Stillgewässer und die angrenzenden Wiesen dauerhaft gesichert. Durch den Naturschutz solle die extensive Grünlandbewirtschaftung über den bereits großteils praktizierten Vertragsnaturschutz hinaus dauerhaft gewährleistet werden.

Die Verordnung enthält daher unter anderem konkrete Vorgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke wie beispielsweise Regelungen zur Düngung und zur Mahd.