Am 9. Februar können Mönchweilers Bürger entscheiden, ob die Kirchturmuhr nachts schlägt – oder verstummt. Foto: Hettich-Marull Foto: Schwarzwälder Bote

Initiative: Einwohner können abstimmen / Derzeit gilt der Gemeinderatsbeschluss

Mönchweiler (mhm). Am 25. Juli hatte der Gemeinderat mehrheitlich die Aussetzung des Glockenschlags der Kirchturmuhr zwischen 22.01 Uhr und 5.59 Uhr beschlossen. Daraufhin hat sich eine Bürgerinitiative für den Erhalt des Glockenschlags zusammengetan.

Nachdem eine durch eine Neueinstellung des Glockenschlags reduzierte Lautstärke erreicht werden konnte, kam es dennoch nicht zu einer Übereinkunft der Betroffenen.

Unterschriften abgegeben

Im Moment ist der Gemeinderatsbeschluss umgesetzt und der Glockenschlag nachts ausgesetzt. Am 28. Oktober konnte die Bürgerinitiative die nötigen Unterschriften für ein Bürgerbegehren im Rathaus abgeben.

Der Gemeinderat stellte nach der Prüfung der Unterlagen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in der Sitzung am 28. November fest und beschloss die Durchführung eines Bürgerentscheids.

Im Bürgerentscheid wird folgende Frage gestellt: "Soll der nächtliche Glockenschlag erhalten bleiben?" Damit ist die Frage so gefasst, dass sie nur mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten ist. Der Abstimmungstag für diesen Bürgerentscheid wird auf Sonntag, 9. Februar 2020, festgelegt. Zur Leitung der Gemeindewahl – zu der auch ein Bürgerentscheid gehört – wurden in der Sitzung in den Gemeindewahlausschuss als Vorsitzender Bürgermeister Rudolf Fluck und als Beisitzer Sebastian Duffner und Claudia Eckert gewählt, als Stellvertreter fungieren Wolfgang Eich, Beatrix Bayer und Arlene Müller.