Ja oder Nein – am Sonntag haben die Bürger in Mönchweiler die Möglichkeit selbst zu entscheiden ob die Kirchenglocken der Antonius-Kirche auch nachts schlagen dürfen – oder eben nicht. Foto: Hettich-Marull Foto: Schwarzwälder Bote

Abstimmung: Ein Beispiel für direkte Demokratie gibt es in Mönchweiler / Nächtlicher Glockenschlag

Mönchweiler. Am Sonntag darf die Mönchweiler Bürgerschaft selbst entscheiden, ob künftig die Glocken der Antonius-Kirche auch nachts die Stunde schlagen dürfen oder nicht.

Nach einem mehrheitlichen Gemeinderatsbeschluss vom 25. Juli schien die Frage bereits beantwortet: Die Glocken sollen nachts zwischen 22.01 Uhr und 5.59 Uhr verstummen. Anwohner waren auf die Gemeinde zugekommen und hatten um die Aussetzung gebeten, weil ihr Schlaf empfindlich gestört werde. Daraufhin formierte sich in der Gemeinde eine Initiative gegen die Abschaltung, an ihrer Spitze Dennis Mattutat.

Die von ihm initiierte Unterschriftensammlung war erfolgreich – nach Prüfung ließ der Gemeinderat den Bürgerentscheid zu. Am Sonntag, 9. Februar, schreiten die Mönchweiler Bürger an die Wahlurnen. "Ja oder Nein" – damit kann die gestellte Frage "Soll der nächtliche Glockenschlag erhalten bleiben?" beantwortet werden. Von 8 bis 18 Uhr haben sie nun die Möglichkeit, direkte Demokratie zu leben. Jedoch ist das Ergebnis von mehreren Faktoren abhängig. Zum einen ist natürlich eine Mehrheit der Stimmen für den Ausgang des Entscheids ausschlaggebend. Um bei einer zu geringen Abstimmungsbeteiligung allerdings eine Entscheidung zu vermeiden, muss laut Gemeindeordnung diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen – es müssen somit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten – und nicht der Abstimmenden – hinter der getroffenen Frage stehen. Ein nach diesen Grundsätzen zustande gekommener Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Gemeinderatsbeschlusses. Wird das Abstimmungsquorum nicht erreicht, muss der Gemeinderat erneut über die Nachtabschaltung befinden.

Auch wenn der Bürgerentscheid (aufgrund eines Bürgerbegehrens) gegen einen Beschluss des Gemeinderats gerichtet war, muss dieser nochmals Beschluss fassen und die in der öffentlichen Diskussion aus Anlass des Bürgerbegehrens vorgebrachten Argumente mitberücksichtigen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit "nein" beantwortet.

In Mönchweiler gibt es 2503 Stimmberechtigte, die sich an diesem Bürgerentscheid beteiligen dürfen. Bis jetzt sind 193 Briefwahlanträge bei der Gemeinde eingegangen. Was das Verfahren die Gemeinde kosten wird, steht noch nicht fest – billig wird es auf jeden Fall nicht. Am Wahlsonntag stehen 24 ehrenamtliche Wahlhelfer zur Verfügung, um einen geregelten Ablauf zu garantieren. Direkt im Rathaus sind drei Mitarbeiter mit der Abwicklung beschäftigt: Arlene Müller vom Einwohnermeldeamt, Sebastian Duffner und Claudia Eckert vom Hauptamt. Die Auszählung dürfte recht zügig von statten gehen – mit einem schnellen Ergebnis wird gerechnet.