Aufgrund der Insolvenz werden 25 Mitarbeiter von ihrer Arbeit freigestellt. Foto: Hettich-Marull

Küchenhersteller soll veräußert werden. Übrige Angestellte wickeln noch Aufträge ab.

Mönchweiler - Für 25 Mitarbeiter des Küchenherstellers Zeyko beginnt das neue Jahr mit einem Paukenschlag: Aufgrund der Insolvenz müssen sie von ihrer Arbeit freigestellt werden.

Es sind keine guten Neuigkeiten, über die die Mitarbeiter der BES Zeyko Küchenmanufaktur am Freitag informiert wurden: Aufgrund der finanziellen Schieflage, in der sich die Firma innerhalb von zwei Jahren erneut befindet, sind 25 Mitarbeiter freigestellt worden. Darüber informiert der Insolvenzverwalter Philipp Grub am Montag in einer Pressemitteilung.

Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens Ende November 2019, sei die Betriebsfortführung bislang insbesondere durch das Insolvenzgeld gewährt worden. Dieses wird von der Bundesagentur für Arbeit im Insolvenzfall für den maximalen Zeitraum von drei Monaten gezahlt.

Mit der Insolvenzeröffnung vom 1. Februar würde der Insolvenzgeldzeitraum enden. Nach Angaben von Grub ist das Unternehmen deshalb seit diesem Zeitpunkt wieder dazu verpflichtet, Löhne und Gehälter aus der eigenen Kasse zu finanzieren. "Vor diesem Hintergrund war es aus finanziellen Gründen erforderlich, von den insgesamt 66 beschäftigten Mitarbeitern des Unternehmens 25 Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen", erklärt der Insolvenzverwalter.

Suche nach Investor geht weiter

Demnach sollen mit den weiterbeschäftigten Mitarbeitern die noch vorhandenen Aufträge abgewickelt werden. Grub: "Parallel hierzu werden die Bemühungen, einen Investor beziehungsweise Übernahmeinteressenten für das Unternehmen zu finden, fortgeführt." Aus diesem Grund wurde laut dem Insolvenzverwalter ein Veräußerungsprozess eingeleitet.

Die BES Zeyko Küchenmanufaktur GmbH war aus der ersten Insolvenz im Jahr 2017 hervorgegangen. Bei der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens Ende November hatte das zuständige Amtsgericht Villingen-Schwenningen zunächst einer Eigenverwaltung zugestimmt. Dies konnte zunächst als positives Zeichen hinsichtlich der Sanierungsfähigkeit gewertet werden. So hätte laut dem Insolvenzverwalter das Eigenverwaltungsverfahren dazu genutzt werden sollen, das Unternehmen "gründlich neu auszurichten und die Marke ›Zeyko‹ nachhaltig zu stärken" sowie die Firma vollständig zu sanieren.

Allerdings wurde die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung nur zwei Wochen später vom Amtsgericht wieder aufgehoben. Dies war nach Angaben von Zeyko zur Sicherstellung der Betriebsfortführung und der Finanzierung notwendig geworden. Nun suchen die Verantwortlichen nach einem Investor für das Unternehmen in Mönchweiler, welches im Jahr 1933 gegründet wurde.