Vor dem Gang ins Restaurant noch einen Stopp beim Schnelltest einlegen? Das könnte spätestes im Juli zum Problem werden. Denn wegen der neuen Testverordnung rechnen Sozialministerium und Kassenärztliche Vereinigung damit, dass die Zahl der Teststellen sinken wird.
Stuttgart - Das komfortable Überangebot an Schnelltestzentren vor allem in größeren Städten könnte bald ein Ende haben. Wegen der neuen Testverordnung des Bundes, nach der die Vergütung der Testdurchführung erheblich geringer ausfällt, und auch aufgrund der geringeren Nachfrage sei mit einer natürlichen Marktregulierung zu rechnen, heißt es auf Anfrage unserer Zeitung in einer Antwort des Sozialministeriums. Dabei stellt Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) klar: „Aktuell ist die Möglichkeit zur Bürgertestung ein wichtiger Baustein im Öffnungskonzept des Landes.“ Auch bei den aktuell niedrigen Infektionszahlen würden vor allem mit Blick auf die Reiserückkehrer im Sommer und die sich ausbreitende Delta-Variante Testkapazitäten weiter benötigt.
Ob es bei den rund 7720 Stellen für die sogenannten Bürgertests bleibt, die sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung zur Abrechnung registriert haben, ist fraglich. In seiner ab Montag gültigen Coronaverordnung hat das Land deutlich weniger Testpflichten vorgesehen. Der Bund senkt außerdem mit seiner Testverordnung im Juli nicht nur die Vergütung, auch die Anmeldung zum Testzentrum wird aufwendiger. Bislang waren die Betreiber qua Allgemeinverfügung beauftragt. Wer ein Testzentrum betreiben wollte, musste das beim Gesundheitsamt melden und bestimmte Auflagen für Hygienekonzepte und Schulung der Mitarbeiter einhalten – auch Gastronomen boten daraufhin Bürgertests an. Widersprach das Amt nicht, galt die Teststelle als beauftragt. Diese Aufträge laufen aber zum 20. Juli aus.
Auftrag vom Gesundheitsamt notwendig
Dann müssen die Teststellen – wenn es sich nicht um Arztpraxen, Apotheken oder Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz handelt – explizit vom öffentlichen Gesundheitsdienst, also den Gesundheitsämtern, beauftragt werden. „Die Test-Verordnung stellt insbesondere im Bereich der Abrechnung nun strengere Anforderungen und auch im Bereich der Hygiene und Testdurchführung ist mit strengeren Zulassungskriterien zu rechnen“, heißt es vom Ministerium.
Und auch, wie genau ab August abgerechnet wird, ist noch unklar, sagte ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg, die auch weiterhin die Abrechnung der Testzentren übernehmen soll. Fest stehe bislang nur, dass sich alle Teststellen, die nicht ohnehin über die KV abrechnen, sich noch einmal registrieren müssen.
Zuletzt waren Testzentren wegen Abrechnungsbetrug und anderen Auffälligkeiten in die Schlagzeilen geraten. Das Land hatte in den vergangenen Wochen Testzentren stichprobenartig überprüfen lassen, nachdem einzelne Gesundheitsämter bereits Testzentren geschlossen haben. Dabei waren Verstöße gegen die Infektionsschutz- und Hygienevorschriften aufgefallen, aber auch Fehler bei der Probennahme oder der Umgang mit personenbezogenen Daten. Die allermeisten seien aber nicht zu beanstanden, heißt es im Sozialministerium.