Das Bündnis Sahra Wagenknecht will das Ergebnis der Bundestagswahl anfechten. Dabei sollten alle Seiten Fairness wahren, gerade weil das Thema so heikel ist, meint Hauptstadtkorrespondent Tobias Heimbach.
Es ist ihr gutes Recht. Die Führung des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat am Mittwoch Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar eingereicht. Die Partei will damit eine Neuauszählung erreichen. Das ist verständlich, schließlich fehlten dem BSW lediglich 9529 Stimmen zum Einzug in den Bundestag. Die Partei vermutet Tausende falsch zugeordnete Wahlzettel. Trifft das zu, hätte das gravierende Auswirkungen: Wenn das BSW in den Bundestag einzöge, hätte die Koalition aus Union und SPD wohl keine Mehrheit mehr. Nun muss der Bundestag entscheiden, genauer der Wahlprüfungsausschuss. Es ist ein Prozess, bei dem man alle Beteiligten zu Fairness und demokratischem Anstand mahnen muss.
In dem Ausschuss, der die Beschwerde nun bearbeitet, gibt es eine Mehrheit aus Union und SPD – wie in jedem Ausschuss des Bundestags. Die Abgeordneten sollten die Beschwerde zügig und ohne Vorbehalte prüfen und dann entscheiden – auch wenn sie damit ihre eigene Mehrheit gefährden.
Zugleich muss man auch das BSW ermahnen. Denn es gibt keinen Grund, an der Rechtmäßigkeit der Bundestagswahl zu zweifeln. Größere Unregelmäßigkeiten gab es dieses Mal nicht – anders als 2021, als in Berlin bei der Bundestagswahl unter anderem Wahlzettel fehlten. Die Wahl wurde in Teilen wiederholt. Das zeigt: Wenn es Fehler gibt, werden diese korrigiert.
Parteigründerin Sahra Wagenknecht setzt allerdings einen anderen Ton und spricht von einer schwarz-roten „Wahlbetrugs-Koalition“. Dabei gibt es keine Anzeichen für eine systematische Benachteiligung oder gar einer Wahlfälschung. Dennoch beginnt Wagenknecht schon jetzt, eine Dolchstoßlegende zu verbreiten.
Dass die aktuelle Beschwerde das Ende dieser Debatte sein wird, ist nicht zu erwarten. Die Führung des BSW hat angekündigt, vor das Verfassungsgericht ziehen zu wollen, wenn es zu keiner Neuauszählung kommt. Auch das ist ihr gutes Recht.