Was tun, wenn das eigene Kind nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Treffpunkt auftaucht? Die Polizei rät zur sofortigen Alarmierung der Behörden. (Symbolbild) Foto: Becker

Eine Spanierin entführte ihre eigenen Kinder, weil sie nicht wollte, dass diese gegen das Coronavirus geimpft werden. Ein mutmaßlich ähnlicher Fall spielt sich gerade in Mühlacker (Enzkreis) ab. Doch was können Eltern und Angehörige tun, wenn so etwas passiert? Wir haben bei der Polizei nachgehakt. 

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Baden-Württemberg - Es ist der größte Albtraum für alle Eltern: Das eigene Kind kommt nicht zur vereinbarten Zeit zum vereinbarten Ort und ist auch nicht erreichbar. So muss es einer Mutter aus Mühlacker bei Pforzheim ergangen sein, als sie vergeblich am ausgemachten Treffpunkt in Köln auf ihren zehnjährigen Sohn wartete, der zuvor über Weihnachten bei seinem leiblichen Vater nahe Bergisch Gladbach in Nordrhein-Westfalen war, wie die dpa berichtete. Der Vater soll nicht gewollt haben, dass sein Sohn gegen das Coronavirus geimpft wird und zuvor den Reisepass des Jungen vor Gericht erstritten haben. Das Landeskriminalamt ermittle in dem Fall wegen des Verdachts auf Kindesentziehung.

Was tun, wenn das Kind nicht heim kommt?

Doch wie reagiert man als Elternteil oder Angehöriger in so einer Situation? Wie lange sollte man warten, bis man die Polizei informiert? Und welche Schritte leitet die Polizei in so einem Fall ein? "Grundsätzlich ist kein Fall wie der andere. Deshalb gibt es nicht die eine Vorgehensweise der Polizei", erklärt Marcel Ferraro, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Konstanz. Bei einem Kind müsse man grundsätzlich immer davon ausgehen, dass etwas passiert sein könnte. Deshalb sei es wichtig, sich in so einer Situation schnellstmöglich an die Polizei zu wenden, damit diese auf den Einzelfall passenden Maßnahmen sofort einleiten könne, sagt der Polizeisprecher.

Grundsätzlich sei ein vermisstes Kind aber auch nicht gleich ein entführtes Kind, stellt Ferraro klar. "Besteht jedoch der Verdacht, dass das Kind entführt worden sein könnte, muss das aber natürlich sofort überprüft werden. Da darf keine Minute zu viel vergehen", mahnt der Polizeisprecher. 

Wichtig seien natürlich auch die familiären Umstände: Leben die Eltern beispielsweise voneinander getrennt, spielt das Umgangsrecht eine Rolle. Es müsse überprüft werden, ob das Kind gerade beim anderen Elternteil sei und ob das zu diesem Zeitpunkt auch so erlaubt sei, erklärt Ferraro. Stehe eine mögliche Straftat im Raum, müsse diese sofort unterbunden werden, damit keine Gefahr für das Kind bestehe. 

Das können Angehörige tun, wenn der Verdacht auf eine Entführung besteht

Doch was können Betroffene oder Angehörige tun, wenn Sie glauben, dass jemand aus ihrem Bekanntenkreis oder gar der eigene Ex-Partner ein Kind entführen möchte? "Wenn vorab der Verdacht besteht, kann auch das schon der Polizei gemeldet werden", sagt der Pressesprecher. Schon dann müssen die Behörden dem nachgehen und Maßnahmen ergreifen. "Beispielsweise gibt es dann Gespräche mit dem oder der Verdächtigen durch die Polizei oder das zuständige Amt", so Ferraro.

Grundsätzlich weist der Polizeisprecher darauf hin, dass wenn Eltern das Gefühl haben, dass etwas nicht stimme, sie lieber zu schnell die Polizei informieren sollten, als zu spät.