Vermieter können für möblierte Wohnungen noch einen Möblierungszuschlag verlangen. Mietervereine fordern deshalb schon länger, gesetzliche Regelungen zu ändern. Foto: imago/STPP

In vielen Städten werden immer mehr möblierte Wohnungen angeboten. Ein Trick, um die Mietpreisbremse zu umgehen? Die SPD im baden-württembergischen Landtag drängt darauf, dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben.

Eine winzige Wohnung in Heidelberg, 35 Quadratmeter groß und eingerichtet mit weißen Ikeamöbeln – für 1250 Euro Miete im Monat. Ein Studenten-Appartement in Bad Cannstatt mit zwei Zimmern und fünf Betten auf 65 Quadratmetern – für 2800 Euro Miete im Monat. Auf Immobilienportalen im Internet finden sich immer mehr solcher Angebote für möblierte Wohnungen, die auf Zeit vermietet werden. Fachleute sind überzeugt: Viele Vermieter versuchen auf diese Weise, die Mietpreisbremse in der jeweiligen Stadt zu umgehen.

Die SPD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag setzt sich bei der Bundesregierung nun dafür ein, diese Praxis zu unterbinden. „Das Phänomen ist auf eine Lücke im Gesetz zurückzuführen“, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Stoch. „Durch das Vermieten möblierter Wohnungen kann die Mietpreisbremse de facto umgangen werden. Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden.“

Der Möblierungszuschlag muss nicht eigens ausgewiesen werden

Hintergrund ist, dass Vermieterinnen und Vermieter für möblierte Wohnungen zusätzlich zur Nettokaltmiete noch einen sogenannten Möblierungszuschlag veranschlagen können. Wie hoch dieser sein darf, ist gesetzlich allerdings nicht geregelt, auch muss der Zuschlag nicht eigens ausgewiesen werden.

Dies führe zu unnötiger Intransparenz und Überteuerung auf dem Wohnungsmarkt, heißt es in einer Beschlussvorlage, die die SPD-Landtagsfraktion nun in Berlin vorgelegt hat. Demnach sollten Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet werden, den Möblierungszuschlag neben der Nettokaltmiete auszuweisen. Zudem solle die zulässige Höhe dieses Zuschlags gesetzlich geregelt werden, fordern die Abgeordneten.

In den vergangenen Jahren sind in vielen deutschen Großstädten mehr und mehr möblierte Wohnungen auf den Markt gekommen – das zeigt die F+B Studie „Möblierte Wohnungen“ 2021. Zwischen 2006 und 2020 wuchs der Anteil möblierter Wohnungen am Markt demnach deutschlandweit von etwas über 8 Prozent auf mehr als 18 Prozent. In Stuttgart wuchs der Anteil solcher Angebote sogar auf über 55 Prozent. Im gleichen Zeitraum stiegen die Mieten pro Quadratmeter bei möblierten Wohnungen in Stuttgart von rund 12 Euro auf mehr als 22 Euro an – deutlich stärker als jene für unmöblierte Wohnungen. Auch Anfang 2021 setzte sich der Trend laut Studie fort.

Es gibt kein Auskunftsrecht für potenzielle Mieterinnen und Mieter

„Tatsächlich nimmt die Vermietung möblierter Wohnungen weiter zu“, beobachtet auch Rolf Gaßmann, Landesvorsitzender des Deutschen Mieterbunds Baden-Württemberg. Die Mietpreisbremse gelte zwar eigentlich auch für möblierte Wohnungen, viele aber wüssten das nicht. Zudem sei es schwierig, den Mietanteil der Möbel selbst zu berechnen. Ein Auskunftsrecht, um zu erfahren, wie sich Kaltmiete und Möbelzuschlag aufteilen, haben potenzielle Mieterinnen oder Mieter nicht.

Die Praxis sehen auch andere kritisch. Im vergangenen August hat der Hamburger Senat eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, auch Baden-Württemberg hatte sich damals angeschlossen. Der Entwurf aber wurde wieder von der Tagesordnung genommen, die Initiative letztlich nicht im Bundesrat verhandelt.

Aus dem Bundesbauministerium heißt es, dass die Problematik bekannt sei – im Koalitionsvertrag ist für diese Legislaturperiode allerdings keine „stärkere, auf den Markt des möblierten Wohnens beschränkte Regulierung von Mieten“ vorgehesehen. Laut einer Sprecherin läuft derzeit aber ein Forschungsvorhaben zum Thema beim Bundesjustizministerium. Ganz vom Tisch also scheint die Sache noch nicht zu sein.