Auf dem Vereinsgelände der Modellflieger dürfen nur Mitglieder fliegen. Foto: Eich

Einfach auf einen Modellflugplatz und dort die Drohne steigen lassen? Mit diesem Verhalten mancher Piloten hat die Modellfluggruppe VS derzeit zu kämpfen – und macht deshalb auf einige Vorschriften aufmerksam.

VS-Villingen - Mit rücksichtslosen Drohnenflügen hat derzeit die Modellfluggruppe Villingen-Schwenningen zu kämpfen. Denn: Immer wieder würden sich Personen unberechtigt auf dem Vereinsgelände aufhalten, um ihre Drohnen steigen zu lassen – offenbar aufgrund einer Fehlinformation, dass die Fluggeräte auf Modellflugplätze mehr als 100 Meter hoch fliegen dürfen.

Flugbetrieb anmelden

Sehr zum Ärger der gewissenhaften Modellflieger, wie der Vorsitzende der Modellfluggruppe, Rüdiger Götz, betont. "Das Fliegen auf einem zugelassenen Modellfluggelände ist Mitgliedern vorbehalten und erfordert für Dritte nicht nur einen Kenntnisnachweis, sondern auch einen Versicherungsnachweis", betont er hinsichtlich der Regeln und Auflagen. Hinweisschildern würden deshalb deutlich machen, dass der Aufenhalt – insbesondere aufgrund der Corona-Lage und der vom Ordnungsamt verhängten Auflagen derzeit – nur Mitgliedern gestattet ist. Entsprechend sei auch das Fliegen den Mitgliedern vorbehalten.

Zudem müsse jeder Flugbetrieb zuvor in Schwenningen am Tower angemeldet werden. Überhaupt sei das wilde Fliegen mit Drohnen – insbesondere auf dem Gelände zwischen Kopsbühl und Zollhaus – nicht zu unterschätzen. Götz: "Der Modellflugplatz Villingen wird bei dringlichen Einsätzen und Nicht-Betrieb vom Rettungshubschrauber überflogen."

Vereinsfremde Personen, die ohne Rücksicht auf die Vorschriften mit ihren Drohnen fliegen, könnten deshalb den Flugbetrieb und damit auch Menschenleben in erhebliche Gefahr bringen. "Drohnen sind aus der Luft für den Piloten – beispielsweise eines Rettungshubschraubers – nicht zu erkennen", macht der Vorsitzende deutlich.

Hinzu komme, dass in der Region, zwischen dem Rand des Schwarzwalds und der A 81, nahezu alle Freiflächen Naturschutzzonen oder Vogelschutzgebiete seien. Götz betont: "Der Modellflugplatz ist einer der wenigen verbleibenden Flächen, auf denen das Modellfliegen legitimiert ist."

Für entsprechende Fluggeräte ab 200 Gramm sei ein Kenntnisnachweis, eine Versicherung und eine Registrierung beim Luftfahrtbundesamt notwendig.

Wer sich diesbezüglich in einem sauberen rechtlichen Umfeld bewegen wolle, könne sich mit entsprechenden Modellflug-Vereinen in Verbindung setzen, erklärt Götz. "Auf keinen Fall jedenfalls einfach dort zum Fliegen gehen, da es eben keine ›öffentliche Minigolfanlage‹ ist und für den Einzelnen Konsequenzen haben kann", hebt der Vorsitzende hervor.