„Marvin“ war schon öfter Ziel von Attacken. (Archivbild) Foto: Jürgen Lück

Wieder sorgt ein Vorfall um „Marvin“ für Aufsehen in Horb. Was bislang bekannt ist und wie lange er nun ausfällt.

Der jüngste Fall von Vandalismus an einem mobilen Blitzer in Horb sorgt erneut für Gesprächsstoff – und weckt Erinnerungen. In der Nacht auf Samstag ist ein Gerät in der Lerchenstraße beschädigt. Bekannt auch unter dem Namen „Marvin“. Seit dem 18. März stand das Gerät in der Lerchenstraße im Einsatz.

 

Nun nennt die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion weitere Details – und kann zumindest teilweise Entwarnung geben. Der entstandene Sachschaden liegt nach erster Einschätzung bei rund 150 Euro. Beschädigt wurde das Schutzglas des Blitzers.

So lang fällt „Marvin“ aus

Die Reparatur dürfte schnell erledigt sein. „Die Einsatzfähigkeit kann zeitnah durch den Austausch des beschädigten Schutzglases wiederhergestellt werden. Entsprechende Ersatzteile sind vorrätig, sodass von einer kurzfristigen Wiederinbetriebnahme auszugehen ist“, teilt die Stadtsprecherin mit.

Dass mobile Blitzer in Horb immer wieder Ziel von Attacken werden, ist indes kein neues Phänomen. Besonders in Erinnerung geblieben ist vielen der spektakuläre Fall aus dem Jahr 2020, als ebenfalls „Marvin“ gesprengt wurde. Doch auch danach blieb es nicht bei Einzelfällen: 2021 wurde ein Gerät beschädigt, damals wurde ebenfalls ein Schutzglas zerstört.

„Marvin“ ist zumindest nicht schutzlos. Laut Stadt verfügt das Gerät über ein Alarmsystem. Ob nach dem erneuten Vorfall zusätzliche Sicherungsmaßnahmen folgen, ist allerdings noch offen: „Ob weitere Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, wird derzeit geprüft.“

Wer ist der Täter?

Wer hinter der Tat steckt, ist weiterhin unklar. Hinweise direkt aus dem Gerät selbst sind nicht zu erwarten. Eine verkehrsunabhängige Überwachung, etwa zur Täteridentifizierung, ist rechtlich nicht zulässig.

Auch die Kostenfrage ist noch nicht abschließend geklärt. Ob die Stadt oder eine Versicherung für den Schaden aufkommt, wird derzeit geprüft.

Und wie steht es um mögliche Einnahmeverluste? Für die Stadt spielt dieser Aspekt nach eigenen Angaben keine Rolle. „Die Stadtverwaltung legt die Standorte zur Überwachung des fließenden Verkehrs nicht im Hinblick auf mögliche Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt fest“, betont die Sprecherin. Entscheidend sei vielmehr die Verkehrssicherheit – insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Jugendliche und ältere Menschen.