Raketen gehören traditionell zu Silvester. Doch nicht überall dürfen sie einfach so abgeschossen werden. Die Schwabo-Redaktion hat sich umgehört, was im Kinzigtal erlaubt ist, und was nicht. Foto: Gräff

Haslach schließt am 31. Dezember Urenkopftum. Wolfach verteilt Müllsäcke und stellt Container auf.

Mittleres Kinzigtal - "Alle Jahre wieder " folgt der Jahreswechsel auf Weihnachten mit großen Schritten. Traditionell wird dieser mit Sekt begossen und das neue Jahr mit Feuerwerk laut und farbenprächtig begrüßt. Doch es gibt einiges zu beachten – teilweise sogar Verbote.

Grundsätzlich gilt bei Feuerwerkskörpern: Hinweise auf der Packung beachten, Raketen nicht aus der Hand abschießen.   Der Experte erklärt: Werner Bauer, Brandsachverständiger aus Hofstetten, gibt Tipps: Eingekauftes Feuerwerk sollte auf jeden Fall so gelagert werden, dass es sich nicht entzünden kann, meint Bauer: "Am besten eignen sich kalte Räume ohne offenes Licht."

Zusätzlich empfiehlt der Experte eine Sprudelkiste mit leeren Flaschen, aus denen die Raketen abgeschossen werden. "Der Neigungswinkel ist wichtig, am besten zwischen 90 und 75 Grad", meint Bauer.

Ansonsten seien natürlich die Hinweise auf den Packungen zu beachten. Besonders wichtig wäre, die Raketen nie aus der Hand abzuschießen. Denn der "Treibstoff" von Raketen oder Feuerwerkskörpern ist Schwarzpulver. Dieses glüht rasant aus und verursacht Verbrennungen. Das Leuchtmittel besteht aus unterschiedlichen Salzen und Phosphor.

"Wer Raketen in Häuserblocks abschießen möchte, muss sicher stellen, dass die Feuerwerkskörper nicht unter den Dachvorsprung eines Hauses fliegen werden. Je nach Aufprallwinkel können diese Flugkörper dann unkontrolliert abdriften oder einen Brand verursachen", informiert Bauer weiter. Außerdem sei es am besten, die Raketen mit dem Wind abzuschießen. "Gegenwind kann die Flugbahn der Raketen so beeinflussen, dass sie zu gefährlichen Zündquellen werden", sagt Bauer.   Verbote: Das alles gilt aber natürlich nur, wenn das Abschießen von Raketen überhaupt erlaubt ist. Nach Paragraf 23 der ersten Sprengstoffverordnung von Baden-Württemberg ist nämlich das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen und Fachwerkhäusern verboten. Das betrifft auch einige Städte im Mittleren Kinzigtal: Haslach und Hornberg haben ein solches Verbot ausgesprochen.

In der Hansjakobstadt wird auch im Hinblick auf die lebende Krippe vor dem Rathaus um Beachtung des Verbots gebeten. Zudem schließt die Stadt den Urenkopftum aus Sicherheitsgründen. Sie führt auch den Schutz von Wald und Tieren als Grund an.   Reinigung: Die Stadt Wolfach bittet vor allem die Anlieger der Hauptstraße darum, bei der Entfernung der Überreste der Silvesterfeiern mitzuhelfen. Während Anlieger grundsätzlich dazu verpflichtet sind, den Schmutz auf Gehwegen und anderen Flächen zu beseitigen, stellt die Stadt fest, dass die Situation an der Hauptstraße und bei der Brücke durch die vielen Feiernden eine besondere ist.

Zur Unterstützung der fleißigen Helfer werden blaue Säcke verteilt. Außerdem stellt die Stadtverwaltung in der Hauptstraße, vor dem Haus Nummer 29, wieder einen Container auf.   Haustiere: Was für die Menschen Spaß ist, kann für Tiere eine Qual sein. Heike Mayer vom Tierschutzverein Kinzigtal empfiehlt, mit Hunden frühzeitig Gassi zu gehen, bevor die Knallerei richtig los geht. Dabei sollten die Vierbeiner an der Leine bleiben, denn "selbst schussfeste Hunde können panisch reagieren", sagt Mayer.

"Ansonsten sollte man einen ganz normalen Tag daraus machen, sonst merken die Tiere, dass etwas nicht stimmt", rät sie.