Der Vorsitzende der MIT Klaus-Dieter Thiel dankt Albrecht Geier (rechts) mit einem „Rottweiler“. Foto: MIT Kreisverband

Interessante Infos gab es bei einer Gemeinschaftsveranstaltung von „Haus und Grund“ und der Mittelstands-und Wirtschaftsunion Kreisverband Rottweil.

Referent Albrecht Geier, Beisitzer im Landesvorstand der MIT Baden-Württemberg, erklärte zunächst einmal ist das neue Landes Grundsteuergesetz – ein „Bürokratiemonster“, wie er sagte.

 

Um die Grundsteuer A, B und C erheben zu können, wurde jedes Grundstück bewertet. Dabei wurde zwischen landwirtschaftlicher, gewerblicher oder Nutzung für Wohnzwecke oder als bebaubares Grundstück unterschieden. Das Ergebnis wurde durch Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid den Eigentümern vom Finanzamt mitgeteilt. Hiergegen sind viele Einsprüche eingelegt worden und Verfahren vor den Gerichten anhängig.

Ländlicher Raum benachteiligt

Die baden-württembergische Grundsteuer bewertet, wie Geier ausführte, ausschließlich die Grundstücksfläche. Bei Wohngrundstücken werde zwar die Steuermesszahl um 30 Prozent ermäßigt. Die Wohnfläche spielt jedoch keine Rolle. Diese Regelung benachteiligt den ländlichen Raum mit Ein-und Mehrfamilienhäusern mit Garten.

Begünstigt werde die städtische Siedlungsstruktur. Ein-und Zweifamilienhäuser mit Garten werden als unattraktiv eingestuft. Die zynische Aussage des Ministerpräsidenten „Wer jetzt mehr bezahlt, hat vorher zu wenig bezahlt“ werde der Sache nicht gerecht. Dies offenbare die grüne Ideologie bei der Grundsteuer.

Geier nahm laut Pressemitteilung ausdrücklich Bezug auf das bayerische Grundsteuergesetz. Dort werde die Grundsteuer aus der Summe der Grundstücksbewertung und der Bewertung der Wohnfläche ermittelt. Diese Regelung gewährleiste, dass größere Grundstücke die als wirtschaftliche Einheit bewertet werden, obwohl sie nur teilweise bebaubar sind, nicht über einen Kamm geschoren werden.

Eine Substanzsteuer

Für den Eigennutzer seines Wohngrundstücks sei die Grundsteuer eine Substanzsteuer und habe den Charakter einer Vermögenssteuer, so Geier. Unübersehbar deutlich werde diese Substanzbesteuerung bei der Grundsteuer C. Sofort bebaubare Grundstücke können von der Gemeinde aus städtebaulichen Gründen mit der Grundsteuer C mit einem gesonderten Hebesatz besteuert werden. Die Bewertung des Land-und forstwirtschaftlichen Grundvermögens führe für den landwirtschaftlichen Bereich zu erheblichen Mehrbelastungen.

Auch wenn das Aufkommen aus der Grundsteuer in Baden-Württemberg von rund zwei Milliarden Euro beträgt und den Gemeinden uneingeschränkt zur Verfügung steht, wies der Referent darauf hin, dass die bescheidene Eigentumsquote in Deutschland zur Vorsicht bei Belastungen von Wohneigentum mahnt.

Nach dem Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion. Albrecht Geier beantwortete jede kritische Frage souverän, teilt die MIT mit. Zum Abschluss überreichte MIT-Vorsitzender Klaus-Dieter Thiel dem Referenten ein Weinpräsent und eine Rottweiler-Skulptur „zum Schutz“. Man habe es ja als Jurist stets mit streitbaren Parteien zu tun.