Bei der 34-Jährigen ergab ein Alkoholtest bei einer Kontrolle ein Ergebnis von über 2,2 Promille. (Symbolfoto) Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Die Polizei hat in Schwenningen in der Nacht von Freitag auf Samstag einen betrunkenen E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen.

In der Nacht von Freitag auf Samstag fiel den Beamten gegen Mitternacht auf der Straße „Am Vorderen See“ in Schwenningen ein Mann auf einem E-Scooter auf. Bei der anschließenden Kontrolle des 34-Jährigen stellten sie Atemalkohol fest.

 

Wie die Polizei berichtet, ergab ein Test daraufhin ein Ergebnis von über 2,2 Promille. Dies hatte eine Blutentnahme und die Beschlagnahme des Führerscheins zur Folge.

Der E-Scooter-Fahrer muss nun mit einer Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer rechnen. Zudem wird eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei in einer Mitteilung darauf hin, dass bei E-Scootern dieselben Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren gelten. Das heißt, wer mit über 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel eine Geldstrafe von 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg nach sich zieht.

Bei über 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.