Ein derartiges Butterflymesser hat die Polizei in der Wohnung eines 24-Jährigen im Kreis Tübingen gefunden. (Symbolfoto) Foto: Wirestock - stock.adobe.com

Weil die Polizei in seiner Wohnung ein Butterflymesser gefunden hat, muss sich ein 24-Jähriger aus dem Kreis Tübingen vor Gericht verantworten. Denkwürdig: Der junge Mann ist vorbestraft, leidet ohne Medikamente unter Panikattacken. Trotzdem hat die Richterin Nachsehen mit ihm.

Seine Flasche mit hochkonzentriertem Sauerstoff hat der 24-Jährige bei der Gerichtsverhandlung mit am Tisch. Im Notfall soll der Sauerstoff ihm helfen, eine Schmerzattacke auf eine Dauer von 20 Minuten zu beschränken. Grund ist: Er leidet an extrem heftigen Trigeminus- und Cluster-Kopfschmerzen und Panikattacken, muss ein Antidepressivum nehmen und Medikamente gegen die Schmerzanfälle. Im Bericht einer Psychiatrie, in der der Angeklagte vor einiger Zeit seine Medikamente einmal absetzen musste, ist von zwei bis drei Schmerzattacken täglich die Rede – und von suizidalen Gedanken.

 

Vor Gericht macht der junge Mann jedoch einen positiven Eindruck. Er wirkt ruhig, einsichtig, geradezu vernünftig. Die Medikamente, die er jetzt nehme, würden gut wirken, versichert der Angeklagte am Amtsgericht Rottenburg. „Ich habe so gut wie keine Schmerzattacken und es hilft mir auch bei meiner Angst“, berichtet er Richterin Angelika Schneck.

Im Kontrast zu seinem soliden Auftreten wirft ihm die Staatsanwaltschaft den vorsätzlichen Besitz einer verbotenen Waffe vor. Konkret: ein 23 Zentimeter langes Butterflymesser, das er bei sich in der Wohnung aufbewahrte. Die Polizei hatte die Wohnung des 24-Jährigen durchsucht, um für Ermittlungen in einem anderen Verfahren Handys sicherzustellen. Was sie fanden, war das verbotene Messer.

Butterflymesser ist reparaturbedürftig

Der Angeklagte erzählt vor Gericht: „Ich habe das Messer vor einem Jahr von einem Freund bekommen. Es war kaputt, es fehlen Schrauben und war nicht mit einer Hand aufmachbar. Es tut mir riesig Leid.“ Er habe das Butterflymesser eventuell reparieren wollen. Bei ihm zuhause „lag es nur rum“.

Richterin Schneck fragt: „Haben Sie ein Faible für solche Waffen?“ Er sagt: „Ich wusste gar nicht, dass man sowas nicht haben darf.“ Er betont: „Ich wäre nicht draußen damit rumgelaufen.“

Mehrmals geht die Richterin auf Berichte über angebliche unliebsame Besucher in seiner Wohnung ein und ob er das Messer deswegen gehabt habe. Dazu sagt der Angeklagte nicht viel. Lediglich: Die Besuche hätten sich schnell wieder gelegt.

In dem Prozess erfahren Richterin, Staatsanwältin und mehrere Zuschauer nicht nur, dass der junge Mann derzeit hauptsächlich sein kleines Kind zuhause betreut, sich gerne mit Pflanzen beschäftigt und eine Arbeit sucht, bei der er mit Tieren oder Pflanzen zu tun haben kann, sondern auch, welche Vorstrafen ihn belasten. Dazu gehören unter anderem seine Beteiligung an Ausschreitungen in einer Krawallnacht in Stuttgart, Landfriedensbruch mit einem Angriff auf Polizisten und ein schwunghafter Handel mit Marihuana.

Staatsanwältin ist für Freiheitsstrafe

Die Staatsanwältin sagt zu dem jungen Mann: „Sie haben ein Kind, wie können Sie da so ein Messer zuhause rumliegen haben. Sie müssen sich von dieser Vergangenheit frei machen und nicht noch ein Springmesser im Schrank haben. Sie hinterlassen hier einen positiven Eindruck, aber die Vorstrafen wiegen schwer. Wenn man sich die Vorstrafen anschaut, die Krawallnacht, das ist die schiere Gewalt.“ Die Staatsanwältin plädiert dazu, eine Freiheitsstrafe von drei Monaten zu verhängen, ausgesetzt zur Bewährung.

Der Verteidiger des Angeklagten hält eine Geldstrafe für angemessen, eine Freiheitsstrafe sei zur Wahrung der Rechtsordnung nicht erforderlich.

Richterin ringt mit sich

Richterin Angelika Schneck fällt letztlich ein mildes Urteil: 90 Tagessätze zu je 15 Euro. Sie sagt: „Was gegen Sie spricht, sind die Altlasten.“ Sie berücksichtigt aber auch, dass die anderen Taten lange zurück liegen, dass er den aktuellen Vorwurf eingeräumt hat, sich kooperativ zeigt und in einer schwierigen persönliche Situation sei. „Ich habe mit mir gerungen. Wer unter doppelter Bewährung steht, bekommt eine Freiheitsstrafe, weil er hat sich nicht bewährt“, sagt die Richterin. Bei ihm sei die Prognose aber gut und es wäre nur eine kurze Strafe möglich gewesen.

Sie gibt dem Angeklagten mit auf den Weg: „Passen Sie auf, auch mit solchen Dingen wie Waffen. Jetzt haben Sie Verantwortung für ein Kind, nicht nur für sich. Es wäre gut, wenn Sie arbeiten könnten.“

Der junge Mann wischt sich bei der Verkündung des Urteils die Tränen aus den Augen.