Zum zweiten Mal haben Windkraftgegner eine Mahnwache am Lindenrain bei Calw abgehalten. Kurz nach der ersten Aktion entschied ein Gericht gegen sie.
Mit Plakaten, Bannern und einer Mahnwache haben Windkraftgegner aus dem Nordschwarzwald am Samstag am Calwer Lindenrain-Gelände protestiert.
Unter dem Motto „Mensch und Natur erhalten. Stoppt den Windkraftwahnsinn.“ wollten die Gegner dort diesmal vor allem das persönliche Gespräch mit der Bevölkerung suchen.
Hintergrund ist der geplante Bau von Windrädern in diesen Bereich, den die Kommunen Calw, Gechingen und Wildberg per Vertrag mit der Firma Alterric grundsätzlich ermöglicht haben.
Vorgesehen sind fünf bis acht Windräder, die im Wald zwischen Stammheim, Holzbronn, Gechingen und Gültlingen entstehen sollten. Ob es wirklich dazu kommt, ist derzeit noch unklar und hängt nicht zuletzt von verschiedenen Untersuchungen ab.
Das Vorhaben wiederum rief nach Vertragsschluss organisierten Widerstand auf den Plan. Bürgerinitiativen machten gegen die Pläne mobil und wollten Bürgerentscheide herbeiführen. Die Gemeinderäte der drei Kommunen lehnten das jedoch ab, weil es rechtswidrig sei, einen bereits gültigen Vertrag durch einen Bürgerentscheid aufzuheben.
Die Windradgegner schalteten das Verwaltungsgericht ein und hielten Ende Oktober eine erste Mahnwache ab.
Verwaltungsgericht lehnt Eilanträge ab
Kurz darauf erging eine erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Dieses lehnte die Eilanträge der Windkraftgegner ab. Die Bürgerbegehren seien richtigerweise für unzulässig erklärt worden.