DIe Fläche für die geplante Photovoltaik-Anlage umfasst rund 6,4 Hektar. Foto: Geisel

Photovoltaik auf einer landwirtschaftlich genutzten Freifläche – das ist kein einfaches Thema. Es gilt, viele Argumente dafür und dagegen zu berücksichtigen. Das wurde in der jüngsten Sitzung des Jettinger Gemeinderats deutlich.

Jettingen - Bei den Höhenhöfen in Oberjettingen, nahe der Verbindungsstraße nach Sulz am Eck, soll auf einem etwa 6,4 Hektar Acker eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden. Der Eigentümer hat gemeinsam mit dem Projektentwickler GPJoule eine Voranfrage gestellt, die bereits Mitte vergangenen Jahres nicht-öffentlich vorberaten wurde. Damals wurde das Thema vertagt, doch nun fragte der Eigentümer erneut wegen einer Entscheidung nach. Also behandelte der Rat das Thema jetzt öffentlich, inklusive Präsentation des Projektentwicklers, vertreten durch Vanessa Varga und Andreas Fleischmann. Das Votum fiel denkbar knapp aus: Sieben Stimmen dafür, sechs dagegen, drei Enthaltungen.

Die Freiflächenanlage bringt eine Leistung von etwa 6,6 MWp, das entspricht einer grün erzeugten Strommenge vor Ort von voraussichtlich mehr als 7700 Kilowattstunden pro Jahr. So könnten rund 2200 Haushalte mit Ökostrom versorgt werden – was etwa zwei Dritteln der Jettinger Haushalte entspricht. Die Einspeisung soll direkt oberhalb der Fläche über den öffentlichen Weg erfolgen, erklärte Vanessa Varga, nicht – wie zunächst gedacht – über das Umspannwerk.

Zum Ausgleich des Eingriffs in die Natur wird eine Fläche von etwa 1,2 Hektar benötigt. Die sei direkt auf dem Flurstück vorhanden. Man erfülle zudem die Kriterien eines naturverträglichen Ausbaus, beispielsweise durch die Ansaat von artenreichem Grünland, die Steigerung der Artenvielfalt, die Begrünung mit Bäumen oder Sträuchern und eine Umzäunung, die Kleintiere passieren lässt. Die Versiegelung werde auf ein Minimum reduziert. Nach Ablauf der Lebensdauer der Anlage von etwa 20 bis 30 Jahren garantiert das Unternehmen einen vollständigen Rückbau.

Um den Flächenverbrauch zu relativieren, hat Vanessa Varga ausgerechnet, wie viel Ackerland durch die PV-Anlage verloren geht. Dabei handle es sich um weniger als ein halbes Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche Jettingens. "Sehr wichtig" sei dem Unternehmen zudem die Akzeptanz vor Ort. Daher biete man Bürgern die Möglichkeit, sich finanziell zu beteiligen.

Überdimensioniert für Oberjettingen?

Im Rat zeigte sich Gespaltenheit. Wie Bürgermeister Hans Michael Burkhardt zusammenfasste: Man wolle einerseits keine Flächen verlieren, andererseits aber auch grünen Strom erzeugen. Es stelle sich die Frage: "Ist das für uns in Jettingen das Richtige?" Es herrsche "vielfältiger Siedlungsdruck", und das gehe zu Lasten von Landwirtschaft und Freiflächen.

Hans-Martin Ott (CDU) war zwar grundsätzlich für eine Photovoltaik-Anlage – "aber nicht an diesem Standort", 400 Meter neben der Landwirtschaft, in einem durch Flurbereinigung optimierten Gebiet. Die Anlage sei für Oberjettingen "überdimensioniert". Außerdem habe man in den vergangenen Jahren ohnehin einen großen Flächenverlust zu beklagen gehabt.

Anders sah das Jürgen Scheef (Grüne): Zwar sollten vorrangig Dachflächen für solche Vorhaben ins Auge gefasst werden, doch momentan stünden die Klimaziele nicht im Einklang mit den vorhandenen Kapazitäten. Deswegen sollte man auch über Freiflächenanlagen nachdenken. Für Scheef ist das Projekt eine "Brücke in die Zukunft", da die Anlage auch nur für einen gewissen Zeitraum dort stehen werde.

Bebauungsplan notwendig

Der Schutz der Fläche mit hoher Produktivität wog beispielsweise für Silke Seeger (CDU) höher als der Bedarf an einer solchen Anlage. Wolfgang Siebenrock (FWGJB) gab zu bedenken, dass man Landwirten nicht vorschreiben könne, was sie auf ihrem Land tun, solange sich das nicht gegen das Gemeinwohl richtet.

Ein schwieriges Thema mit vielen Argumenten also, bei dem es abzuwägen galt, was die höhere Priorität hat. Schließlich ging der Antrag auf die Anlage mit knapper Mehrheit durch. Damit hat der Rat auch einen Aufstellungsbeschluss gefasst, denn für das Vorhaben ist die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig.