Nach einer Verkehrskontrolle bei Baiersbronn erwartet einen Autofahrer nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Am Sonntag kam es gegen 2.30 Uhr zu einer Verkehrskontrolle durch die Polizei. Ein Autofahrer habe sich durch seine auffällige Fahrweise bei der Polizei verdächtig gemacht, teilt diese mit.
Der Mann befuhr die Freudenstädter Straße und kam selbstständig zum Stehen als er einen Bordstein streifte. Die eingesetzten Beamten stellten fest, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem waren laut Polizei die angebrachten Kennzeichen seines Fahrzeugs entstempelt.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp zwei Promille. Der Autofahrer wurde anschließend zu einer Blutentnahme ins Krankenhaus nach Freudenstadt gebracht.
Hinweise der Polizei
„Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.