„Rote Karte: keine Windkraft“: Die Windkraftgegner protestieren bei der Verbandsversammlung des Regionalverbands in der Stadthalle Balingen am 22. Juli. Foto: Kauffmann

In die finale Phase geht die Ausweisung von Gebieten für Windkraftanlagen auch im Zollernalbkreis: Schon am Freitag dieser Woche, 29. August, endet die zweite Bürgerbeteiligung.

Der Ausbau der Windkraft wird konkreter, nachdem der Regionalverband Ende Juli in der Stadthalle Balingen die angepasste Fassung des Regionalplans mehrheitlich beschlossen haben – die AfD-Fraktion stimmte dagegen.

 

Bedenken übergangen

Die Unterstützer der Bürgerinitiative Gegenwind Hohenzollern finden in einer Pressemitteilung deutliche Worte zu diesem Beschluss: Dieser „übertrifft die Befürchtungen von zahllosen besorgten Bürgern der gesamten Region“. Ihre Bedenken habe der Regionalverband „übergangen, zur Seite gewischt und mit allgemeinen Floskeln lapidar kommentiert“.

Die Bürgerinitiative hatte während der ersten Bürgerbeteiligung öffentlichkeitswirksam zahlreiche Veranstaltungen gegen den Ausbau der Windkraft in ihrer Heimat mobil gemacht. Mit Lastwagen und Gabelstapler haben sie gut 440 000 Stellungnahmen vor dem Sitz des Regionalverbands abgegeben.

Was hat der Regionalverband Neckar-Alb (RVNA) geantwortet?

Allgemeiner Hinweis

Die Windkraftgegner argumentieren in einem der Musterbriefe zum Beispiel darauf hin, dass der Bau der Windkraftanlagen viel Fläche, auch Waldfläche, verbraucht. Der Regionalverband weist in diesem Zusammenhang auf die „Gesetzesgrundlagen Ausbau erneuerbare Energien“ hin. Das gleiche Argument führt der RVNA bei weiteren Kritikpunkten der Windkraftgegner an.

Darunter sind Themen wie „Zerstörung eines zusammenhängenden Waldgebiets“, befürchteter „Wertminderung von Immobilien“, Auswirkungen von Infraschall, Schutz von Kinderbetreuungseinrichtungen, Hinweise auf Gefahrenstoffe in den Windkraftanlagen, Schutz von Vogelarten, „Landschaft und Lebensqualität“, Bedenken im Hinblick auf Entsorgung und Rückbau der Windkraftanlagen, Eiswurf oder Gefahren im Brandfall.

Kein Thema für RVNA

Die möglichen Antworten fasst der Regionalverband pauschal zusammen und sie sind so umfangreich, dass sie nicht vollumfänglich abgebildet werden können. Zum Thema Brandschutz schreibt heißt es etwa: Damit einhergehende Risiken und Gefahren sowie Haftungsfragen seien „nicht Gegenstand des Planungsverfahrens auf regionaler Ebene“, verwiesen wird beim Bau von Windkraftanlagen auf Genehmigungen, die dann mit Auflagen erteilt werden könnten.

Ähnlich argumentiert der Regionalverband zum Beispiel beim Thema Entsorgung, Flächenverbrauch, Insektenschlag, „optische Bedrängungswirkung“, Wertminderung von Immobilien und Haftungsfragen. Man könnte die Reihe fortsetzen. Der Regionalverband weist im Hinblick auf die Umweltprüfungen auf das Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg, das artenschutzrechtliche Prüfungen vorgenommen hatte.

Auch auf dieser Grundlage wurden die Vorranggebiete für Windkraft festgelegt. Dazu der Regionalverband: „Kritik daran (zum Beispiel nicht beachtende Gutachten, lückige Datengrundlagen, fehlerhafte Zuordnung der Schwerpunktkategorien usw.) sind nicht an die Träger der Regionalplanung zu richten, sondern an das Ministerium.“ Soll heißen: Der Regionalverband hat damit nichts zu tun.

Ausführende Instanz

Tatsächlich ist der Regionalverband ausführende Instanz, keineswegs die entscheidende. Aus der Sicht der Windkraftgegner ist es kritikwürdig, keine tiefergehenden Antworten auf ihre Stellungnahmen zu erhalten, es ist aber auch folgerichtig. Die Windkraftgegner verleihen ihrer Position auch bei den Terminen des Regionalverbands Ausdruck, genau genommen sind sie dort aber falsch.

Die Entscheidung zum Ausbau der Windkraft fiel im Landtag in Stuttgart, wo auch die Bedingungen verhandelt wurden, zu denen landesweit Windindustrie-Anlagen errichtet werden können. Stuttgart ist allerdings weit weg vom Protest, der hier vor Ort stattfindet.

7035 Hektar

Zehn Gebiete gestrichen
Der aktuelle Entwurf des Teilregionalplans Windenergie umfasst 32 Gebiete für Windenergie mit einer Gesamtfläche von 7035 Hektar. Das entspricht 2,8 Prozent der gesamten Fläche der Region Neckar-Alb. Zehn der im Planentwurf 2023 enthaltenen Gebiete werden in der aktuellen Planung nicht weiterverfolgt. Bei 26 Gebieten wurden Anpassungen vorgenommen, vier Gebiete blieben unverändert und zwei Gebiete wurden neu aufgenommen.

Beschluss in Balingen
Der Regionalverband Neckar-Alb hat die gesetzliche Aufgabe, mindestens 1,8 Prozent der Fläche der Region für den Ausbau der Windenergie im Regionalplan auszuweisen. Nach einer freiwilligen informellen Beteiligung im Frühjahr 2023 und einer ersten formellen Beteiligungsrunde im Jahr 2024 wurde der Planentwurf auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen von Behörden und der Öffentlichkeit überarbeitet und die erneute Anhörung von der Verbandsversammlung des Regionalverbands am 22. Juli in der Stadthalle Balingen beschlossen.