Weil er Kommunalpolitiker Benjamin Rösch verbal angegriffen haben soll, musste sich ein Mann vor dem Amtsgericht Lahr verantworten. Beide erhoben Vorwürfe, eine Entschuldigung lehnte Rösch ab.
Es war ein Wiedersehen, auf das beide wohl gerne verzichtet hätten: Ende Mai musste die Polizei an einem Wahlkampfstand der AfD eine hitzige Diskussion zwischen dem damaligen Gemeinderatskandidaten und heutigen Stadtrat Benjamin Rösch und einem Innenstadtbesucher auflösen. Am Dienstag trafen sich die beiden Streitparteien vor dem Amtsgericht wieder – und gaben ganz verschiedene Versionen des Vorfalls zu Protokoll.
Der Vorwurf: Josephine Staneker, Referendarin bei der Staatsanwaltschaft Offenburg, verlas die Anklageschrift. Der Beschuldigte soll am 28. Mai, knapp zwei Wochen vor der Kommunal- und Europawahl, auf dem Schlossplatz an einen Stand der AfD herangetreten sein, „mit dem Ziel, die Veranstaltung zu stören“.
Der Mann soll den Vertretern der AfD gedroht und sie beleidigt haben. Unter anderem habe er behauptet, sie würden unter einer Hakenkreuzfahne schlafen, sie wollten Leute vergasen und er würde Benjamin Rösch erschießen, würde er in den Lahrer Gemeinderat gewählt.
Der Angeklagte: Richter Hendrik Witsch erkundigte sich zunächst nach der Lebenssituation des Angeklagten. Der Tat beschuldigt ist ein 50 Jahre alter Mann aus Calw. Bis Sommer, erläuterte er, habe er freiberuflich als Schwimmmeister gearbeitet.
Durch einen Unfall, als ihm beim Wechseln eines Filters Chemikalien ins Gesicht gerieten, sei er arbeitsunfähig geworden, und „zu 80 Prozent blind“. Er könne kaum noch lesen. Ein entsprechender Antrag auf Arbeitsunfähigkeit laufe, um über die Runden zu kommen, habe er sich 50 000 Euro von einem Freund geliehen.
Die Verteidigung: Der 50-Jährige, der auf einen Anwalt verzichtete, legte dar, dass er mit seiner Lebensgefährtin und einem Freund, beide Schwimmmeister im Raum Lahr, zum Einkaufen in die Innenstadt gekommen sei. Dort habe er zunächst „Glatzen“, wie er eine Gruppe von Menschen nannte, bemerkt, die laut Musik mit rechtsextremen Parolen gehört hätten. „Es war eine aufgeheizte Stimmung.“ Rösch habe ihn schließlich angesprochen, um ihn einen Flyer in die Hand zu drücken. Daraufhin habe der Calwer Rösch in ein Gespräch verwickelt. Fast eine Stunde hätten die beiden gesprochen – unter anderem über das Potsdamer Geheimtreffen, die AfD-Politiker Björn Höcke und Alexander Gauland sowie den Holocaust und den Umgang mit Flüchtlingen.
„Meine Großeltern sind jüdischer Herkunft. Sie sind im Krieg auf der Flucht gestorben“, erklärte der Angeklagte seine Emotionalität bei dem Thema. „Ich habe meinen ganzen Groll auf die AfD abgeladen. Ich habe aber nicht gesagt, dass ich Herrn Rösch erschießen will. Ich habe nur gesagt, dass, wer auf Flüchtlinge schießt, ebenfalls erschossen gehört.“ Andere Aussagen habe er ebenfalls nicht persönlich gemeint, sondern allgemein auf die Partei bezogen. Die Vorwürfe mit den Hakenkreuzfahnen habe er an die „Glatzen“ gerichtet.
Die Version von Benjamin Rösch: „Ich habe ihm einen Flyer gegeben und er begann sofort mit seinen Tiraden“, schilderte der AfD-Stadtrat seine Sicht. Der Angeklagte habe verhindert, dass die AfDler Passanten Flyer reichen und seine Anschuldigungen wiederholt – bis Rösch die Polizei rief.
Im Bezug auf die Inhalte der Diskussion konnte sich der Stadtrat nur an Diskussionen über den Holocaust und das Potsdamer Treffen erinnern. „Es war kein Dialog. Es war nicht logisch aufgebaut.“ Schließlich habe er zum Angeklagten gesagt, dass dieser sowieso nicht verhindern könne, dass er, Rösch, gewählt werde. „Daraufhin hat er gesagt: ,Wenn das passiert, werde ich dich erschießen’“.
Die Entschuldigung: Dem Angeklagten war bei den Äußerungen Röschs anzumerken, dass er seine Darstellung als lächerlich empfand. Dennoch stand er schließlich auf und richtete das Wort an den Stadtrat.
Die von Rösch behaupteten Aussagen habe er zwar nie getätigt, er entschuldigte sich dennoch dafür, dass er Rösch mit seinen Worten Angst gemacht habe und gestand ein, dass er sich von der Wut auf die Partei zu seinen Aussagen hat hinreißen lassen. Röschs Reaktion: „Ich kann die Entschuldigung nicht annehmen“.
Die weiteren Zeugen: Ein weiterer Wahlkämpfer der AfD, der das Gespräch etwas abseits verfolgt habe, bestätigte im Zeugenstand Röschs Aussagen, der Angeklagte hätte mit Erschießen gedroht und die AfD-ler als Nazis beschimpft.
Mehr Details konnte er jedoch nicht nennen, wie Rösch habe auch er keine Menschen bemerkt, die Musik gehört hätten. Auf Letztere nahm die Lebensgefährtin des Angeklagten Bezug, die nicht als Zeugin geladen war, von Richter Witsch aber dennoch gehört wurde. Die 52-Jährige gab die Aussage des „Erschießens“ so wieder, wie es ihr Freund vorgetragen hatte.
Die Anträge: Zu einem Urteilsspruch kam es am Dienstag nicht. Der Calwer bestand darauf, einen weiteren Zeugen vorzuladen, der das Geschehen verfolgt haben soll. Er beschwerte sich zudem, dass die Polizeibeamten, die den Streit auflösten, keine Personalien der umstehenden Menschen aufgenommen hätten, die als Zeugen aussagen könnten.
Diese Beamten, so Richter Witsch, werden beim Fortsetzungstermin geladen. Zuletzt beantragte der Angeklagte, das Verfahren gegen eine Geldzahlung von 2000 Euro „für den guten Zweck an eine Organisation gegen Rechtsextremismus“ einzustellen. Dies lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Entsprechend, so der Richter, werde es innerhalb von drei Wochen eine Fortsetzung geben.
Die mögliche Strafe
Was den Angeklagten bei einem Urteilsspruch erwarten könnte, erläuterte Richter Henrik Witsch kurz vor der Verhandlung. Der Beschuldigte war noch nicht im Gerichtssaal und es sah zunächst danach aus, als würde er nicht mehr kommen. Dann wäre der Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen á 75 Euro, insgesamt also 4500 Euro, rechtskräftig gewesen. Der Calwer hatte jedoch vor dem Saal gewartet – es gab ein Missverständnis.