Ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, ist ein Bauarbeiter aus dem Raum Nagold mit seinem Auto in betrunkenem Zustand zur Arbeit gefahren. Das Amtsgericht Nagold verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung.
Im August 2024 war der 38-Jährige ohne Führerschein schon einmal in alkoholisiertem Zustand mit dem eigenen Fahrzeug von Rohrdorf in Richtung Bötzingen unterwegs und geriet in eine Polizeikontrolle. Verurteilt wurde er damals zu einer Geldstrafe von 3000 Euro, die er seitdem in Raten abstottert.
Trotzdem stieg der Angeklagte einen Monat später mit 1,67 Promille im Blut in sein Auto, fiel der Polizei auf, wurde gestoppt und angezeigt.
„Was haben Sie sich bloß dabei gedacht ?“, blickte Richter Martin Link den Bauarbeiter streng an. Er habe das beim zweiten Mal auch nicht vorgehabt, sondern auf einen Kollegen gewartet, der ihn mitnehmen wollte und nicht erschienen sei, verteidigte sich der 38-Jährige. „Ich habe Fehler gemacht, das kommt nicht wieder vor“, versicherte der Beschuldigte. Er werde versuchen, das Auto zu verkaufen.
Zurzeit wird er jeden Tag von einem Arbeitskollegen abgeholt. „Sie müssen zur Besinnung kommen“, redete ihm der Staatsanwalt ins Gewissen. Für den Bauarbeiter spreche, dass er sein Fehlverhalten in der Verhandlung zugegeben und Reue gezeigt, aber den Warnschuss nicht gehört habe.
Keine Fahrerlaubnis innerhalb der nächsten zwei Jahre
Beantragt wurde im Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Außerdem sollte ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden. Die restliche Reststrafe müsse bis zum letzten Cent beglichen, innerhalb der nächsten zwei Jahre keine Fahrerlaubnis erteilt und sein Auto innerhalb von vier Monaten verkauft werden, was dem Gericht nachzuweisen sei.
Richter Link verurteilte den Arbeiter zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Sollte sich der 38-Jährige in den nächsten zwei Jahren etwas zuschulden kommen lassen, müsse er bei der nächsten Verurteilung mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Das Fahrverbot bleibt bestehen.