Bisher hat die Stadt Meßstetten die künstliche Rinderbesamung finanziell gefördert. Damit ist jetzt Schluss. Der Tagesordnungspunkt weckte bei manchem Gemeinderat ein Schmunzeln. Foto: Köhnlein/dpa

Ein Tagesordnungspunkt bei der Sitzung im Meßstetter Gemeinderat lautete "Besamungskosten". Was hat denn der Gemeinderat mit so einem, sagen wir mal schlüpfrigen, Thema am Hut, hat sich Redaktionsleiterin Karina Eyrich in einer Glosse gefragt.

Meßstetten - "Besamungskosten – Abschaffung der Freiwilligkeitsleistung ab 2022." Als ob ein solcher Tagesordnungspunkt in einer thematisch sonst recht routinemäßigen Gemeinderatssitzung nicht schon ein Schmunzeln provozieren könnte, kam in Meßstetten noch ein unfreiwillig komischer Aspekt hinzu: Einer der Gemeinderäte war befangen und musste deshalb mittendurch zwischen seinen 25 Ratskollegen zu den Zuschauerreihen schreiten. Er durfte nicht mit abstimmen, weil ihn das Thema irgendwie betrifft. Persönlich.

In welcher Weise, das verriet Bürgermeister Frank Schroft nicht, als er auf die Befangenheit des Stadtrates hinwies. Hätte es sich um eine Stadträtin gehandelt, wäre das Grinsen der anderen Gremiumsmitglieder vielleicht nicht ganz so sichtbar ausgefallen, und der Betroffene hat sich beim Gang nach hinten bestimmt gewünscht, dass auch für die an ihrem Platz sitzenden Stadträte Maskenpflicht gelten sollte, jede Wette! Schrofts Bitte an Juliane Schempp von der Kämmerei, die Sitzungsvorlage zu erläutern – "aber ganz sachlich, bitte!" – kam die Verwaltungsfachfrau mit ihrem auch sonst üblichen Lächeln nach. Und klärte endlich auf, um welche Art Besamung es geht: Rinder.

Schon seit 2000 müsste die Stadt die künstliche Rinderbesamung nicht mehr finanziell fördern, tut es aber auf Beschluss des Gemeinderats von 1999 dennoch. Bei durchschnittlich 360 Tieren von fünf Landwirten pro Jahr sind so Kosten von rund 3000 Euro jährlich angefallen. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung hat das Gremium nun einstimmig beschlossen, die Förderung zum Jahresende einzustellen – einschließlich der Verrichtungsgebühr für den Tierarzt.