Überraschendes Ende der juristischen Aufarbeitung der Misshandlungsvorwürfe in einer Kindertagesstätte in Villingen-Schwenningen: Der Prozess ist vom Tisch. Das zuständige Gericht erklärt, warum das so ist.
Es war ein ewiges Hin und Her in einer aufsehenerregenden Geschichte, die viele Familien in Villingen-Schwenningen umtrieb: Gegen eine pädagogischen Fachkraft stand vor dem Amtsgericht in Villingen ein Prozess wegen Körperverletzung an. Doch dazu kommt es nun nicht mehr.
Wie Gerichtssprecher Bernhard Lipp erklärt, sei der Prozess, welcher eigentlich am 3. Juni hätte stattfinden sollen, aufgehoben worden. „Der Einspruch wurde auf die Tagessatzhöhe beschränkt, so dass im schriftlichen Verfahren entschieden werden kann“, so Lipp.
Nur Höhe des Tagessatzes noch nicht geklärt
Die Angeklagte habe daher die Geldstrafe und die Anzahl der Tagessätze akzeptiert, nun gehe es lediglich noch um die Höhe des Tagessatzes, „im Übrigen ist der Strafbefehl damit rechtskräftig“, macht der Sprecher deutlich. Das Thema ist somit erledigt.
Der Umweg zu einer rechtskräftigen Verurteilung hat fast vier Monate in Anspruch genommen. Denn die Beschuldigte erhielt ihren Strafbefehl bereits Mitte Januar nach den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Ihr war damit zunächst ein öffentlicher Prozess erspart geblieben, weil es sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung von leichter Kriminalität handelt – ohne mündliche Hauptverhandlung.
Gegen Strafbefehl zuerst Widerspruch eingelegt
Angesetzt wurden als Strafe 90 Tagessätze, die Höhe der Strafe zieht somit keine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis nach sich. Heißt: Bei einem Wechsel in eine andere Kindertagesstätte wird nicht ersichtlich, dass die pädagogische Fachkraft einen Strafbefehl wegen Körperverletzung erhalten hatte. Allerdings legte sie gegen den Strafbefehl anfangs Widerspruch ein, die Folge war deshalb in der Folge die ursprüngliche Ansetzung einer mündlichen Hauptverhandlung.
Ein erster Prozesstermin platzte, weil sich ein Nebenklägervertreter bestellt hatte. Die Opferseite wäre somit anwaltlich vertreten gewesen. Anschließend war ein neuer Termin festgesetzt worden – nun wurde auch dieser überflüssig.
Auch Kritik an Kita-Leitung wurde laut
Ausgangspunkt der Ermittlungen im Sommer 2023 waren, so hatte unsere Redaktion aus Elternkreisen erfahren, Erzählungen über an Kindern ausgeübte physische und psychische Gewalt. Die Behörden hatten sich zu den Vorwürfen jedoch nie im Detail geäußert. Im Zuge der Vorwürfe wurde auch Kritik an der Kita-Leitung laut.
In einem anonymen Schreiben an verantwortliche Stellen war die Rede davon, dass Leitung und Träger nicht der Meldepflicht gegenüber Behörden nachgekommen waren. Betroffene Kinder seien zudem mit ihren Traumata alleine gelassen worden. Die katholischen Verrechnungsstelle widersprach den Anschuldigungen.