Der Misshandlungsvorwurf in einer Kindertagesstätte in Villingen-Schwenningen wird in einem öffentlichen Prozess behandelt. Der Termin steht mittlerweile fest, nachdem sich auch der Nebenklägervertreter eingeschaltet hatte.
Eigentlich sollte der Misshandlungsvorwurf in einer Kindertagesstätte in Villingen-Schwenningen schon längst zu den Akten gelegt worden sein. Doch nun deutet sich an, dass die Aufarbeitung vor Gericht umfangreicher gestaltet wird, als zunächst geplant.
Rückblick. Im Sommer 2023 wurden zunächst Vorwürfe laut, wonach eine pädagogische Fachkraft in einer Kindertagesstätte in Villingen-Schwenningen mehrere Kinder misshandelt haben soll - sowohl psychischer als auch physischer Art.
An die Öffentlichkeit drangen zunächst erschreckende Erzählungen – Opfer, so hatte unsere Redaktion erfahren, sollen vor den anderen Kindern als Bestrafung gedemütigt oder im Winter ausgesperrt worden sein. Auch sollen unruhige Kinder grob in Hochstühle gesetzt worden sein, so dass es zu Hämatomen gekommen sei.
Kritik an Kita-Führung wurde laut
Aus dem Umfeld der Kindertagesstätte war auch zu vernehmen, dass sich die Misshandlungen „wiederholt und auf erschütternde Weise laufend verschlimmert“ hätten. Kritik wurde in diesem Zusammenhang auch an der Kita-Leitung laut. Der Vorwurf: Verdachtsfälle seien nicht den Behörden gemeldet und in einem Fall auch nur „hausintern“ aufgearbeitet worden.
Die katholischen Verrechnungsstelle widersprach jedoch, betonte zudem, dass man eng mit der Staatsanwaltschaft kooperiert habe. Die Ermittlungsbehörden hatten im Zuge ihrer Arbeit zahlreiche Zeugen vernommen. Und sie kam offenbar zu dem Schluss, dass die Vorwürfe nicht so schwer wiegen, wie zunächst angenommen.
Fachkraft legt Widerspruch ein
Denn die Staatsanwaltschaft erklärte, dass man sich gegen eine öffentliche Anklage entschieden hatte und stattdessen ein vereinfachtes Verfahren bevorzugte. Beantragt wurde ein Strafbefehl wegen Körperverletzung. Angesetzt worden waren als Strafe zunächst 90 Tagessätze – und dies ließ in der Region auch Kita-Verantwortliche aufhorchen.
Denn damit wäre die pädagogische Fachkraft nicht vorbestraft, eine Eintragung in ein polizeiliches Führungszeugnis hätte es nicht gegeben. Bei möglichen Neuanstellungen würde man von dem im Raum stehenden Vorwurf nichts erfahren. Dennoch wehrte sich die Beschuldigte gegen den Strafbefehl, legte Widerspruch ein und nahm damit auch einen öffentlichen Prozess in Kauf.
Nebenklägervertreter interveniert
Dieser war beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen zunächst auf den 13. Mai terminiert worden. Doch dann grätschten offensichtlich die Vertretung der Opfer dazwischen. Wie Bernhard Lipp als Pressesprecher des Amtsgerichts erklärte, musste der Termin aufgehoben werden, „weil sich ein Nebenklägervertreter bestellt hat“.
Heißt: In der Hauptverhandlung werden die Opfer anwaltlich vertreten. Offenbar soll so gesichert werden, dass bei der juristische Aufarbeitung auch die betroffenen Familien verstärkt Gehör finden. So ermöglicht die Nebenklage den Geschädigten, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen. In der Hauptverhandlung darf der Nebenklägervertreter zudem Zeugen befragen, Erklärungen abgeben und Beweisanträge stellen.
Dieser wird deshalb nun vor Ort sein, wenn die pädagogische Fachkraft auf der Anklagebank Platz nehmen muss. Mittlerweile ist der Termin zur Hauptverhandlung auch neu vergeben worden. Der öffentliche Prozess findet laut des Gerichtssprechers am 3. Juni um 8.30 Uhr statt.