Ein Prozess in München zeigt, wie es über Jahre hinweg in Hunderten Fällen zum Missbrauch eines Kindes und Jugendlichen kam.
Niemand hat es gewusst, keiner geahnt. Die Mutter nicht, die Freunde nicht, die Lehrer an der Schule im Landkreis München auch nicht. P. war ein elf Jahre alter Junge, als er 2011 zum ersten Mal sexuell missbraucht wurde. Von Florian K., einem damals 23-jährigen Mann, den die Mutter über eine Stellen-Plattform im Internet gefunden und als Babysitter für die Betreuung von P. und dessen älterem Bruder angestellt hatte.
Der ältere Bruder wandte sich schnell ab
Der Ältere wandte sich schnell von Florian K. ab und ging seine eigenen Wege. Der jüngere Bruder blieb. Mindestens 359 Mal wurde er in den darauffolgenden sieben Jahren von seinem Babysitter missbraucht und vergewaltigt. So stellt es das Münchner Landgericht in seinem Urteil vom Freitag fest. In allen Details wurde in der Anklage geschildert, was dem Angeklagten vorgeworfen wurde. Das Landgericht ist dem gefolgt und hat den inzwischen 37-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe von elf Jahren und zwei Monaten verurteilt. Zudem wurde für die Zeit danach Sicherungsverwahrung angeordnet. Das bedeutet: Auch nach Verbüßung der Strafe dürfte Florian K. nicht in Freiheit gelangen. Denn er stellt, so der Vorsitzende Richter Matthias Braumandl, „eine überragende Gefährlichkeit für alle Kinder der Gesellschaft dar“.
Die Taten, die mit Perfidie geplant wurden und derartige Dimensionen erreichte, lassen einen schaudern. Denn sie trugen sich in einer ganz normalen Gemeinde im Landkreis München, in einer wohlhabende Gegend zu.
Florian K. ist ausgebildeter Pflegehelfer und leistete zuvor ein Jahr lang in der Familie ordnungsgemäße Betreuungsarbeit. Zu dem damals elfjährigen Kind, das als „schüchtern und introvertiert“ beschrieben wurde, baute er eine emotionale Bindung auf. Florian K. wurde für ihn zur „wichtigsten Bezugsperson“, immer wieder war in dem Gerichtsverfahren von „Vaterersatz“ die Rede. Manchmal bezeichnete K. ihn als „seinen Sohn“. Die Eltern der beiden Jungen sind getrennt, der Vater ist schwer psychisch erkrankt. Die Brüder leben bei der Mutter.
Mit dem Babysitter in den Urlaub
Nach einiger Zeit übernachtete Florian K. manchmal bei seinem Schützling im Zimmer, die beiden schliefen in einem Bett. Der Babysitter half bei den Hausaufgaben, ging mit dem Jungen kicken, macht Ausflüge, mehrtägige Urlaube mit ihm. Bei einem Restaurantbesuch Ende 2011 sprach ihn Florian K. auf das Thema Masturbation an, fragte, ob er das schon mache und horchte ihn regelrecht aus. K. ließ nicht locker, obwohl es dem Jungen äußerst unangenehm war.
Überredungskünste waren „anhaltend“
Nach kurzer Zeit kam es dennoch aufgrund der „anhaltenden Überredungskünste“, so die Anklage, zum ersten Missbrauch. Die Taten wurden von Mal zu Mal härter, sie erfolgten regelmäßig. Der Richter sagt: „Er hat ausgetestet, was das Kind mit sich machen lässt.“ Es handelte sich nicht nur um schweren sexuellen Missbrauch, auch seine Seele nahm schweren Schaden dadurch. Bis zu zum 18. Geburtstag des Schützlinges von Florian K. ging das so.
Florian K. ist schlank, hat einen rötlichen Vollbart, trägt einen schwarzen Pulli und Turnschuhe. Die langen Haare hat er zum Dutt gebunden. So sitzt er an einem Verhandlungstag im kleinen Saal A 208 des Münchner Strafjustizzentrums. Er bestätigt lediglich, dass er väterliche Verhältnis zu P. gehabt habe, die Missbrauchsvorwürfe bestreitet er. Im Gerichtssaal sind an jenem Tag nur fünf Zuschauer, die das Verfahren verfolgen. Darunter die Mutter von P. und ein Mann, der sich früher als guten Freund des Angeklagten gesehen hatte. Beide sind zutiefst bestürzt und sagen: „Wir haben von nichts gewusst.“ Bei einem Gespräch in der Pause erzählt die Mutter, dass sich Florian K. beim Auszug des damals 18-jährigen P. , der in Passau sein Studium begann, für alles entschuldigt und ihn gebeten habe, ihn nicht anzuzeigen. Der junge Mann berichtet, dass er mit seinem Betreuer immer wieder auf Partys war, er sei sehr nett gewesen, „ein guter Kumpel“. Nun sagt er: „Ich weiß überhaupt nicht mehr, was glauben soll und was nicht.“
Im psychologischen Gutachten wird Florian K. eine „dissoziative Persönlichkeitsstörung“ attestiert, er habe eine Persönlichkeit mit sich zwei oder mehrere Identitäten, die sich abwechseln würden. Zudem sei er ein „pathologischer Lügner“. So habe er etwa erzählt, dass er schon in jungen Jahren zweimal Vater geworden wäre, seine Söhne aber wegen der Trennung von der Frau nicht mehr zu sehen bekomme. Tatsächlich hat er aber keine Kinder. Florian K. behauptete zudem, Psychologe zu sein, was jedoch nicht stimmt. Seine Lügen setzte „zielgerichtet und geplant“ ein, so die Urteilsbegründung.
Im Jahr 2008 bereits verurteilt
Niemand wusste, dass er schon 2008 vom Amtsgericht Stuttgart wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war. Deshalb, so mutmaßt die Mutter von P., habe er eine feste Stelle in der Pflege gekündigt – wohl weil ein Führungszeugnis verlangt worden war. Seitdem schlug sich Florian K. mit Gelegenheitsjobs durch.
Seinen Schützling hatte der Babysitter fest in der Hand. Er hatte sich sogar eine Wohnung in der Nähe von P.s Schule gemietet. Dort ist der Junge eingezogen. Wenn er sich widersetzte, strafte K. ihn ab – beleidigte ihn und zeigte sich ihm gegenüber sehr kalt und reserviert. Er redete ihm ein, dass beide „ihren Spaß“ hätten. Florian K. schärfte dem Jungen über Jahre hinweg ein, dass sie ein „kleines Geheimnis“ hätten und er niemandem davon erzählen dürfe. Und dass er sämtliche Nachrichten auf dem Handy sofort löschen müsse.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die ausführliche Videovernehmung des inzwischen 25-jährigen Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit hielt das Gericht für absolut glaubwürdig. Weitere Beweismittel waren viele Chats und E-Mails mit eindeutigem sexuellen Inhalt, die Florian K. dem Jungen geschrieben hatte. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurde jede Menge kinderpornografisches Material gefunden.
Erst Jahre später, nach langen Gesprächen in Passau mit einer engen Freundin erstattete das Opfer im Februar 2024 Anzeige. Florian K. kam sofort in Haft. Und bleibt dort nun „auf unbefristete Zeit“, so Richter Braumandl. Der 25-Jährige leidet nach wie vor unter den traumatischen Erlebnissen. Er ist in Therapie, ists extrem untergewichtig und muss Medikamente nehmen. Wegen Panikattacken kann er nachts häufig nicht schlafen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann Revision eingelegt werden.