Die sechs Monate in Untersuchungshaft haben ihm zugesetzt: Er bis auf die Knochen abgemagert. Der sexuelle Missbrauch von zwei kleinen Mädchen hat ihm eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten eingebracht.
Hechingen/Meßstetten - Der junge Afghane, der bis zu seinen Taten im Mai als Security-Mann im Ankunftszentrum Ukraine in Meßstetten beschäftigt gewesen war, sitzt während der gesamten Verhandlung mit gesenktem Kopf da. Sein Gesicht ist mit einer blauen OP-Maske verdeckt. Er zeigt keinerlei Regung, während sein Dolmetscher ihm übersetzt, was die Zeugen erzählen.
Die Mütter der beiden Mädchen, die mit ihren Kindern vor dem Krieg ins "vermeintlich sichere Deutschland" geflüchtet sind und in der ehemaligen Kaserne in Meßstetten Unterschlupf gefunden haben, erzählen, wie sie von den Übergriffen des Mannes erfahren haben, der eigentlich für die Sicherheit hätte sorgen müssen. Beide Kinder – damals erst sechs beziehungsweise sieben Jahre alt – hätten nach jenen Ereignissen wochenlang keine Umarmung und keinen Körperkontakt mehr geduldet, sagen sie. Beide hätten wochenlang Angst gehabt, draußen zu spielen und würden über den Vorfall bis heute nicht reden.
"Der Wärter hat sie aufgefordert, mitzukommen. Er hat sie angefasst und gestreichelt", erzählt die Mutter der Älteren. Ihre Tochter habe geweint, als sie den Mann später gesehen habe. Die Mutter des anderen Mädchens muss selbst weinen, als sie von der Vorsitzenden Richterin aufgefordert wird, sich zu erinnern. Am Ende der Aussagen bittet der Angeklagte um Verzeihung. "Sie sind es, der mit diesen Taten leben muss", sagt die eine der beiden Mütter.
Der Täter beschwert sich
Der Polizeibeamte, der damals zum Gebäude 10a auf dem Kasernengelände gekommen war, bestätigt, was der Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag eingeräumt hatte. Und erzählt, wie die Mädchen den Täter identifiziert hatten. Jener habe sich zunächst beschwert, dass er "wie ein Vergewaltiger" behandelt werde, dabei habe er ja "gar nichts getan".
Dem Vergleich, den der Anwalt der Nebenklage vorschlägt, folgt das Gericht nicht gänzlich: Statt 20 000 Euro Schmerzensgeld für jede der beiden beteiligten Familien werden ihnen jeweils 10 000 Euro zugesprochen – zahlbar in Raten von jeweils 50, ab 2024 von jeweils 100 Euro im Monat. Die Freiheitsstrafe wird für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, ein Bewährungshelfer wird benannt. Der Angeklagte muss zudem die Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Arbeiten wolle er, sagt er. Als Security-Mann, wirft die Vorsitzende Richterin ein, werde er bei dieser Vorstrafe allerdings nicht mehr arbeiten können.
Die Angst des jungen Afghanen vor den Mithäftlingen, die von seinen Taten erfahren hatten und ihn deswegen besonders schikanierten, ist vorbei. Er ist auf freiem Fuß. "Es war die schlimmste Zeit in meinem Leben", schildert er seinen Gefängnisaufenthalt. Schlimm war es nicht nur für ihn: Auch die kindliche Unbeschwertheit der beiden Mädchen ist vorbei – vielleicht für immer.