Der angeklagte Vater soll seine zu den Tatzeiten acht- bis 14 Jahre alte Tochter in 138 Fällen schwer sexuell missbraucht haben, hier ein Symbolfoto. Foto: Elena - stock.adobe.com

Eigentlich sollte gegen einen 59-jährigen Angeklagten aus Villingen-Schwenningen die Verhandlung vom 21. Februar mit der Anhörung von zwei Zeugen am Mittwochvormittag fortgesetzt werden

Villingen-Schwenningen/Konstanz - Vor vierzehn Tagen hatte der Prozessauftakt mit den Ausführungen der Sachverständigen, die von der Glaubwürdigkeit der Tochter ausgeht, geendet. Der angeklagte Vater soll seine zu den Tatzeiten acht- bis 14 Jahre alte Tochter in 138 Fällen schwer sexuell missbraucht haben. Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag die ihm vorgeworfenen Tathandlungen strikt von sich gewiesen.

Angeklagter erscheint nicht vor Gericht

Allerdings blieb Mittwoch der Stuhl des Angeklagten zu Verhandlungsbeginn leer. Über seinen Verteidiger hatte der 59-Jährige ein vom Vortag datiertes, fachärztliches Attest der Kammer zukommen lassen. Darin empfahl der Arzt in seinen abschließenden Befund, dass der 59-jährige derzeit keinen psychischen Belastungen ausgesetzt werden sollte.

Richter ordnet zwangsweise Vorführung an

Nach dem öffentlichen Verlesen des Attestes und einer Rücksprache mit dem behandelnden Arzt kam die Kammer zum Entschluss, dass die Inhalte der ärztlichen Begutachtung nicht ausreichen, um die Fortsetzung des Prozesses neu zu terminieren oder gar auszusetzen. Ein Versuch des Verteidigers seinen Mandanten vom Gerichtssaal aus telefonisch zu erreichen, blieb erfolglos. Daraufhin ordnete der Vorsitzende Richter Dospil die sofortige, zwangsweise Vorführung des 59-Jährigen an.

Haftbefehl erlassen

Da die Polizei den 59-Jährigen weder an seiner Wohnanschrift, noch an seiner Arbeitsstelle antreffen konnte, erließ der Vorsitzende Richter einen Haftbefehl gegen den Angeklagten. Ein Vollzug des Haftbefehls soll gewährleisten, dass der unterbrochene Prozess, voraussichtlich am Freitag, wie geplant und zeitnah fortgesetzt werden kann.