Auch osteuropäische Erntehelfer können mit höheren Löhne in der Zukunft rechnen. Foto: dpa

Dass der Mindestlohn bis 2027 auf 14,60 Euro steigen soll, trifft die Landwirtschaft und den Weinbau im Südwesten besonders hart. Der Ruf nach Ausnahmen dürfte aber verhallen.

Je mehr Handarbeit im Spiel ist, desto größer ist die Abhängigkeit vom Mindestlohn. Entsprechend macht sich in einigen Branchen Frust über die Entscheidung der zuständigen Kommission breit, die Lohnuntergrenze für 2026 auf 13,90 Euro und für 2027 auf 14,60 Euro zu hieven. Eine Branche im Südwesten übt besonders scharfen Protest: die Landwirtschaft.

 

Mindestlohn viel höher als anderswo in der EU

„Für unsere landwirtschaftlichen Betriebe ist das nicht mehr zu leisten“, empört sich der Präsident des Badischen Hauptverbandes, Bernhard Bolkart. „Im arbeitsintensiven Obst-, Gemüse- und Weinbau bringen solche Lohnerhöhungen viele Höfe an den Rand der Aufgabe.“ Die deutschen Landwirte stünden im harten Wettbewerb mit Betrieben aus Polen, Spanien, Italien, Griechenland oder Frankreich. In all diesen Ländern liege der Mindestlohn deutlich unter dem deutschen Niveau: in Polen bei 7,08 Euro, in Spanien bei 8,37 Euro, in Frankreich bei 11,88 Euro und in Griechenland bei 5,60 Euro. „Wer glaubt, dass sich diese Lohnlücke nicht auswirkt, verkennt die Realität des europäischen Binnenmarktes“, beklagt Bolkart den „klaren Wettbewerbsnachteil“.

Die Folgen seien absehbar: der Rückzug aus arbeitsintensiven Kulturen, die Aufgabe regionaler Erzeugung und ein weiterer Rückgang der Selbstversorgung. Der Verband fordert daher eine Sonderregelung für Saisonarbeitskräfte, um die Existenz der bäuerlichen Familienbetriebe zu sichern – ähnlich wie der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände. Sonst stehe die inländische Produktion „vor dem Aus“, wird dort gewarnt.

Weinbauverband sieht sich wegen Mindestlohn unter Druck

Ähnlich kritisch äußert sich der Deutsche Weinbauverband: Geringere Absatzzahlen und ein sinkender Fassweinpreis, verbunden mit massiv steigenden Produktionskosten, setzten viele Betriebe bereits unter Druck. In dieser Lage sei es schwierig, zusätzliche Lohnkosten zu tragen, ohne Existenzen zu gefährden oder Arbeitsplätze abzubauen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „die gesetzlichen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die besonderen Herausforderungen der Wein- und Agrarbranche angemessen berücksichtigt werden“.

Agrarminister Hauk mahnt Mindestlohn-Aussetzung für Saisonkräfte an

Einen Mitstreiter haben sie in Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk, der den Beschluss der Mindestlohnkommission einen „Schlag ins Gesicht unserer Landwirte“ nennt. Für viele landwirtschaftliche Betriebe bedeute er „praktisch das Aus, weil sie ihren Hof nicht mehr auskömmlich betreiben können“. Der Anbau von Obst, Gemüse und Wein werde weiter zurückgehen, warnt der CDU-Politiker und mahnt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) seinerseits, den Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte auszusetzen. „Nicht nur unsere Versorgung mit Produkten aus der Region steht auf dem Spiel, sondern auch der soziale Frieden unter den Arbeitskräften in der Landwirtschaft.“ Es sei höchst ungerecht, „wenn für die gleiche Arbeit der nicht in Deutschland ansässige Saisonarbeiter netto deutlich mehr Geld erhält, als der in Deutschland lebende Landarbeiter“.

Schon im Vorfeld hatte Bauernpräsident Joachim Rukwied angeregt, den Mindestlohn für Saisonkräfte auf den Feldern auf 80 Prozent zu beschränken. Nun legte er nach: „Diese massive Anhebung wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“ Die Erzeugung in Deutschland ließe sich nur über deutliche Preissteigerungen halten. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte sich am Donnerstag auf dem Bauerntag diese Position zu eigen gemacht. Allerdings lehnen sowohl die Mindestlohnkommission als auch Arbeitsministerin Bas Ausnahmeregelungen strikt ab.

Auch im Einzelhandel rumort es – Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg, sieht die wirtschaftliche Realität vieler Handelsunternehmen ignoriert. „Eine derart massive Erhöhung des Mindestlohns ist für viele Betriebe schlicht nicht mehr zu stemmen“, rügt sie. In dieser Größenordnung würden Arbeitsplätze gefährdet – vor allem in kleinen und mittleren Betrieben.

Dehoga sieht durch Mindestlohn „Eingriff in die Tarifautonomie“

Für das Hotel- und Gaststättengewerbe moniert Dehoga-Präsident Guido Zöllick: „Das gesamte tarifliche Lohngefüge wird dadurch beeinflusst – ein Eingriff in die Tarifautonomie.“ Wenigstens werde durch die Erhöhung in zwei Schritten die Belastung abgemildert und die Planbarkeit verbessert.

Ausgewogen äußern sich die Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), deren Dachverband BDA für die Lohnfestsetzung der Kommission mitverantwortlich ist. UBW-Hauptgeschäftsführer Oliver Barta spricht von einem „für alle Seiten schmerzhaften Kompromiss“. Künftig dürfe sich die Mindestlohnentwicklung nicht immer weiter von der Tariflohnentwicklung entfernen, die ja eigentlich die Richtschnur sein solle. „Mit der jetzt beschlossenen Erhöhung steigt der Mindestlohn in nur zwölf Jahren immerhin um mehr als 70 Prozent“, sagt er.

Dieser Artikel erschien erstamal am 28. Juni 2025 und wurde am 16. November aktualisiert.