Der Grundstückseigentümer der Hanglage links möchte seinen Hang an die Gemeinde kostenlos abtreten, um die Schulstraße zu verbreitern. Foto: Bohnert-Seidel

Im Oberschopfheimer Rat wurde über Sinn und Zweck zu Arbeiten an der Schulstraße beraten. In die knapp 50 Meter müssten mindestens 100.000 Euro investiert werden.

Ein Oberschopfheimer möchte ein Stück seines Grundstücks entlang der Schulstraße an die Gemeinde kostenlos übergeben. „In diesem Bereich kommen derzeit unmöglich zwei Fahrzeuge aneinander vorbei“, führte Ortsvorsteher Michael Jäckle am Montag bei der Sitzung des Ortschaftsrats aus. Auch ein Gehweg gibt es dort nicht. Im Grunde wäre es sinnvoll, den Erwerb des Grundstücks vorzunehmen, so die mehrheitliche Empfehlung aus dem Ortschaftsrat, der jetzt eine Prüfung zur Machbarkeit einer möglichen Planung wünscht. Und das, obwohl Bauamtsleiter Markus Reinbold viele Gründe nannte, die dagegen sprachen. So rechnete der Bauamtsleiter mit Baukosten von mindestens 100 000 Euro für die Zurücksetzung der Mauer und der damit verbundenen Verbreiterung der Straße. Zu den Baukosten hinzu kämen auch Planungskosten in Höhe von bis zu 15 000 Euro, mit denen ein externes Büro beauftragt werden müsste. Dass die Schaffung eines Gehwegs, wie er gewünscht wäre, ausgeschlossen werden muss, machte Reinbold unmissverständlich klar.

 

Im Bereich der Schulstraße müsste die Mauer, die zu schaffen wäre, mindestens entlang des Grundstücks eine Höhe von 2,5 bis drei Meter haben. Die Absturzsicherung läge künftig beim Eigentümer der Gemeinde, wenn diese die Mauer errichte, so der Bauamtsleiter. Mehr als eine gemischte Fahrbahn – wie bisher ohne Gehweg – wäre nicht drin. Auch ließe sich verkehrsrechtlich keine extra Ausweisung oder Markierung vornehmen. Letztlich stellte Ortsvorsteher Jäckle nach den Erklärungen von Reinbold fest: „Es ist nicht so einfach, wie wir uns das vorgestellt haben.“ Ob der Nutzen im Verhältnis zu den Kosten stehe, bleibe offen.

Ein Gehweg ist in diesem Bereich nicht möglich

Für Nicolas Vollmer (CDU) zählt die Enge der Schulstraße zu einem der Nadelöhren von Oberschopfheim. Wenn sich hier eine Problemlösung ergebe, weil ein Grundstückseigentümer sein Grundstück hergebe, sollte dies genutzt werden. Gemeinderat Stefan Armbruster (GLU) befürchtet in diesem Bereich entweder parkende Fahrzeuge oder noch schnelleres Fahren. Zur Gegebenheit, dass Fahrzeuge aufeinander Rücksicht nehmen müssten, weil kein Gegenverkehr möglich sei, bemerkte Reinbold: „Es ist noch kein Autofahrer hinter dem Lenkrad verhungert, weil er nicht durchgekommen ist.“ Katharina Beck (FW) und Michael Holzenthaler erkennen im Erwerb keinen Nutzen, weil es weder einen Gehweg gebe, noch Fahrzeuge im Gegenverkehr aneinander durchkämen. Außerdem befürchten sie bei einer Verbreiterung der Fahrbahn eher die Verlockung zu schnellerem Fahren.

Ortschaftsrat hält an Vorhaben fest

Von einer einfachen Fahrbahnverbreiterung halten beide ohne erkennbaren und sicheren Nutzen nichts. Nur wenn es zur Abtrennung und Einrichtung eines Gehwegs käme, wäre der Erwerb sinnvoll, betonte Holzenthaler. Tatsächlich benötige ein Gehweg in der Regel eine Breite von 2,5 Metern. Die geringste Breite liege bei 1,5 Metern, führte Reinbold aus – und die wären in diesem Bereich nicht erreichbar. Reinbold gab außerdem zu bedenken: 100 000 Euro sei ein hoher Betrag für ein kleines Grundstück.

Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Gemeinderat, dem Erwerb des Grundstücks und der damit verbundenen Verbreiterung der Straße im genannten Bereich zuzustimmen. Über das Thema wird in den kommenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 beraten.

Keine Gefahrenstelle

Aus der Verkehrssituation heraus erkennt Bauamtsleiter Markus Reinbold keinen Handlungszwang. In der Vergangenheit sei es in diesem Bereich auch noch nicht zu Unfällen oder gefährlichen Situationen gekommen, obgleich die Schule um die Ecke sei.